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Kündigungsfristen von Angestellten und Arbeitern

Definition - Arbeitgeberkündigung - Arbeitnehmerkündigung

Lesedauer: 2 Minuten

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem beabsichtigten Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin) liegen muss. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem, dem Zugang der Kündigung folgenden Tag zu laufen (ab 00.00 Uhr).

Während der Kündigungsfrist ist das Arbeitsverhältnis aufrecht und es trifft den Arbeitnehmer weiterhin die Arbeitspflicht und den Arbeitgeber die Entgeltpflicht. 

Kündigungsfristen bei Angestellten 

Die Kündigungsfristen für Angestellte ergeben sich aus den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG), sofern der Kollektivvertrag nichts anderes regelt.  

Kündigung durch den Arbeitgeber 

Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten. 

Der Arbeitgeber kann demnach unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beenden:

  • im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
  • ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
  • ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
  • ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate

Beispiel 1:
Ein Angestellter ist seit 1.2. im Betrieb tätig. Im Dienstvertrag wird auf die Kündigungstermine des AngG verwiesen. Anfang Juli (nach 5 Monaten) beschließt der Arbeitgeber das Dienstverhältnis so bald als möglich zu beenden.

Da im Dienstvertrag die Kündigungstermine zum 15. und Letzten eines Monats nicht ausbedungen wurden, kann die Kündigung des Arbeitnehmers nur zum Quartal (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.) erfolgen. Folgedessen muss der Arbeitgeber die Kündigung spätestens 6 Wochen vor dem 30.9., also spätestens am 19.8., aussprechen

Kündigung durch den Angestellten  

Der Angestellte kann das Dienstverhältnis seinerseits unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines jeden Kalendermonats lösen. Diese Kündigungsfrist kann durch eine Vereinbarung auf bis zu 6 Monate ausgedehnt werden.

Tipp! 

Bei der einvernehmlichen Auflösung kann der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei gewählt werden, sodass es keiner Einhaltung der Kündigungsfrist bedarf.

Kündigungsfristen bei Arbeitern 

Die Kündigungsfristen der Arbeiter ergeben sich seit 1.10.2021 grundsätzlich aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB und wurde das Kündigungsrecht der Arbeiter an das der Angestellten angeglichen (gleiche Regelung wie oben).


Hinweis:
Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.

Stand: 01.01.2024