Detailansicht eines Dokuments mit dem Schriftzug Kündigung, darauf liegend ein Stift, daneben weiterer Stift, Smartphone und Tasse
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Arbeitnehmer­kündigung

Inhalt und Form - Kündigungsausspruch - Kündigungsfrist und -termin - Entlassung während der Kündigungsfrist

Lesedauer: 2 Minuten

Unter Arbeitnehmerkündigung versteht man die an den Arbeitgeber gerichtete schriftliche oder mündliche Willenserklärung des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsbestimmungen aufzulösen.

Inhalt und Form

Die Arbeitnehmerkündigung unterliegt keinen besonderen Inhalts- oder Formvorschriften. Es muss aber der Wille des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden zu  wollen, eindeutig erkennbar sein.  

Tipp!

In der Praxis sollte der Arbeitgeber aus Beweisgründen vom Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung verlangen. In manchen Branchen sieht der Kollektivvertrag vor, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.

Kündigungsausspruch

Der Kündigungsausspruch ist empfangsbedürftig. Als ausgesprochen gilt die Kündigung, wenn sie dem Arbeitgeber zugegangen ist, also bei schriftlichen Kündigungen erst nach Übergabe bzw. Zustellung des Kündigungsschreibens.
Da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist die Wirksamkeit der Kündigung nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.

Kündigungsfrist

Mit dem auf den Kündigungsausspruch folgenden Tag beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Kündigungsausspruch und Ende des Arbeitsverhältnisses.

Die Kündigungsfristen für Angestellte sind im Angestelltengesetz geregelt, jene für Arbeiter im jeweiligen Branchenkollektivvertrag oder im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch bzw. in der Gewerbeordnung. Ab 1.7.2021 wurden die Kündigungsregelungen der Arbeiter grundsätzlich an die der Angestellten angepasst. Ausnahmen lt. Kollektivvertrag und bei Saisonbranchen sind zu beachten.

Angestellte müssen grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 1 Monat einhalten, diese Kündigungsfrist kann aber vertraglich bis zu 6 Monaten ausgedehnt werden.

Kündigungstermin

Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, keinesfalls der Tag des Ausspruches der Kündigung! Gesetzlicher Kündigungstermin bei Angestellten ist der letzte Tag eines Kalendermonats. Kollektivvertragliche Sonderregelungen sind möglich. Kündigungstermine bei Arbeitern sind in den jeweiligen Branchenkollektivverträgen, im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch bzw. in der Gewerbeordnung 1859 festgelegt.

Frist - oder terminwidrige Kündigung

Hält ein Arbeitnehmer bei seinem Kündigungsausspruch die vorgesehenen Fristen und Termine nicht ein, liegt ein unberechtigter vorzeitiger Austritt vor.

Entlassung während der Kündigungsfrist 

Eine Entlassung während der Kündigungsfrist ist rechtlich möglich und zulässig.

Ansprüche des Arbeitnehmers

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung ist eine Endabrechnung zu erstellen. Diese umfasst jedenfalls

  • Lohn/Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  • anteilige Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  • Urlaubsersatzleistung.

Eine Abfertigung Alt steht bei Arbeitnehmerkündigung grundsätzlich nicht zu, außer  in besonderen Fällen wie etwa des Pensionsantrittes des Arbeitnehmers oder dauernder Berufsunfähigkeit.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 10.07.2024