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WKS-Wahl 2025: Erste Schritte eingeleitet

Mit der Veröffentlichung der Wahlkundmachung ist der offizielle Startschuss für die Wirtschaftskammerwahl 2025 erfolgt. Gewählt wird vom 12. bis 13. März 2025.

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Aktualisiert am 25.11.2024

Noch steht die endgültige Zahl der wahlberechtigten Wirtschaftskammer-Mitglieder nicht fest, weil sich noch bis zum 5. Dezember 2024 Mitglieder mit „ruhenden“ Gewerbeberechtigungen in die Wählerliste eintragen können. Nach derzeitigem Stand können jedenfalls 41.817 Salzburger Unternehmer vom 12. bis 13. März, jeweils von 8 bis 20 Uhr, in den jeweiligen Wahllokalen ihre Stimme abgeben. Schon jetzt übrigens kann man im Wahlbüro eine Wahlkarte für seine Gewerbeberechtigungen für die WKS-Wahl 2025 beantragen.

Die Wirtschaftskammerwahl ist in erster Linie eine Urwahl in die Ausschüsse der Fachgruppen, Gremien, Innungen und Fachvertretungen der Wirtschaftskammer. Mitglieder wählen dabei ihrer fachlichen Vertreter für diese Ausschüsse. Alle Besetzungen in den weiteren Gremien ergeben sich aus dem Ergebnis dieser Urwahlen.

Grundlagen der WKS-Wahl 2025 fixiert

Die Wahlkundmachung, die heute, am 25. November, im Internet veröffentlicht wurde und damit Gültigkeit erlangt hat (wko.at/sbg/wahl 2025), legt bestimmte Details der Wahl wie Wahlsprengel, Wahllokale und Mandatszahlen der Fachorganisationen fest. Mit ihrer Veröffentlichung – sie liegt auch als Beilage in der kommenden „Salzburger Wirtschaft“ bei - wird nun Schritt für Schritt die Wahl 2025 vorbereitet.

Mit Stichtag 25. November liegen die Wählerliste in den Fachgruppen, im Wahlbüro und in allen Bezirksstellen in digitaler Form zur Einsichtnahme auf. Daher können auch noch bis zum 5. Dezember (17 Uhr) Einsprüche erhoben werden, zum Beispiel, weil ein Mitglied nicht in der Liste aufscheint. Nicht in die Wählerlisten aufgenommen worden sind vorerst Mitglieder mit „ruhenden“ Gewerbeberechtigungen. „Ruhende“ Mitglieder können aber dennoch wählen, vorausgesetzt, sie lassen sich in die Wählerliste eintragen.

Die WKS will das so einfach wie möglich machen: Darum ist an alle Mitglieder mit ruhenden Gewerbeberechtigungen ein Informationsschreiben samt ausgefüllten Antrag zur Eintragung in die Wählerliste unterwegs. Anträge können auch im Wahlbüro angefordert werden oder aus dem Internet unter https://aufnahmeantrag.wko.at/ heruntergeladen werden oder auch online beantragt werden.

Die Anträge müssen jedenfalls bis zum 5. Dezember, 17 Uhr, bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission einlangen, per Post, Fax oder E-Mail (wahl2025@wks.at).

Einfacher wählen mit Wahlkarte

Am 17. Dezember steht dann endgültig fest, wie viele Unternehmerinnen und Unternehmer bei der WK-Wahl 2025 ihre Stimme abgeben können. Das kann dann im Wahllokal erfolgen – oder komfortabel mit der Wahlkarte. Den ersten Schritt dazu kann man ab sofort tun! Denn mit der Gültigkeit der Wahlkundmachung ist es auch gleichzeitig schon jetzt möglich, einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zu stellen.

Der Antrag für eine Wahlkarte kann im Wahlbüro angefordert werden. Dieser wird – bereits vorausgefüllt mit dem Mitgliederdaten - umgehend zugesandt.

Mitglieder können den Antrag auch online unter https://wahlkartenantrag.wko.at/ herunterladen.

Um das Wählen mit Wahlkarte so einfach wie möglich zu machen, wird am 9. Jänner 2025 an alle Mitglieder ein Mailing mit vorausgefülltem Antragsformular versandt.

Die Wahlkarten werden ab 10. Februar 2025 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 7. März 2025, 24 Uhr einlangend, erfolgen. Eine Wahlkarte anfordern kann man bis 3. März 2025. 

Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist ab 10. Februar bis 7. März, 12.30 Uhr im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder – je nach Unternehmensstandort - in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann möglich.