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WKS-Wahl 2025: 42.266 Mitglieder mit 54.839 Wahlrechten

WKS-Wahl 2025 vom 12. bis 13. März: 42.266 Salzburger Mitglieder sind aufgerufen, ihre Branchenvertreter zu wählen.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 18.12.2024

Bis zum 5. Dezember 2024 konnten sich Mitglieder mit ruhender Gewerbeberechtigung durch Eintragung in die Wählerliste ihr Wahlrecht sichern. Viele betroffene Unternehmerrinnen und Unternehmer haben diese Möglichkeit genutzt. Mit Beschluss der Hauptwahlkommission vom 17. Dezember steht nun offiziell fest, wie viele Unternehmerinnen und Unternehmer bei der WKS-Wahl 2025 ihre Stimme abgeben können. Das sind 42.266 Salzburger Unternehmerinnen und Unternehmer mit insgesamt 54.839 Wahlrechten, die vom 12. bis 13. März 2025 in den jeweiligen Wahllokalen wählen können.  

Da viele Unternehmen in mehreren Branchen aktiv sind und damit mehrere Gewerbeberechtigungen haben, ergibt sich eine höhere Zahl an Wahlrechten als an Mitgliedern. Die Zahl der Wahlrechte ist jedenfalls der Ausgangswert zur Berechnung der Wahlbeteiligung (2020: 49.218 Wahlrechte, Wahlbeteiligung 38,7%). 

Gewählt werden bei der Wirtschaftskammerwahl die jeweiligen fachlichen Vertreterinnen und Vertreter für die Ausschüsse der Fachgruppen, Gremien, Innungen und Fachvertretungen der Wirtschaftskammer. Alle Besetzungen in den weiteren Gremien ergeben sich aus dem Ergebnis dieser Urwahl. Die jeweiligen Funktionärinnen und Funktionäre vertreten ihre Branche gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit, der Verwaltung und anderen Interessenvertretungen sowie im Interessenausgleich gegenüber anderen Branchen. 

Welche Wahlvorschläge von wie vielen „Wahlwerbenden Gruppen“ eingebracht werden, steht am 6. Februar, mit der Verlautbarung der gültigen Wahlvorschläge im Internet fest (WKO.at/sbg/wahl 2025). Insgesamt werden bei der Wahl 895 Mandate zu vergeben sein.  


Einfacher wählen mit Wahlkarte

Gewählt werden kann in den dafür eingerichteten Wahllokalen in Stadt und Land - oder komfortabel mit der Wahlkarte, die man schon jetzt im Wahlbüro (Tel. 0662/8888, Dw. 999, Fax: 0662/8888, Dw. 400, E-Mail: wahl2025@wks.at) beantragen kann. Dazu hat die WKS einen umfangreichen Service eingerichtet: 

Der Antrag für eine Wahlkarte kann im Wahlbüro angefordert werden. Dieses wird – bereits vorausgefüllt mit dem Mitgliederdaten - umgehend zugesandt.  
Die Anträge, jeweils für Einzelunternehmen oder juristische Personen, können auch heruntergeladen werden.
Mitglieder können den Antrag auch online (WKO.at/sbg/wahl2025 oder mein.wko.at) durchführen. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Wie man zu einem WKO-Benutzerkonto kommt, findet man unter WKO.at/benutzerverwaltung
Um das Wählen mit Wahlkarte außerdem so einfach wie möglich zu machen, wird am 9. Jänner an alle Mitglieder ein Mailing mit vorausgefülltem Antragsformular versandt.
Die Wahlkarten werden schließlich ab 10. Februar 2025 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 7. März 2025, 24 Uhr einlangend, erfolgen. Eine Wahlkarte anfordern kann man bis 3. März 2025. 
Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist möglich: ab 10. Februar bis 7. März 2025, 12.30 Uhr, im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder – je nach Unternehmensstandort - in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann. 

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