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WKS unterstützt bei Katastrophenschäden 

Unwetter und Überflutungen haben auch heuer im Bundesland Salzburg wieder schwere Schäden verursacht. Die WKS hilft im Schadensfall unbürokratisch.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 19.09.2024

Ausweitung der Unterstützung der WKS

Die Wirtschaftskammer Salzburg hat im vergangenen Jahr die Hilfe für ihre Mitglieder in Katastrophenfällen deutlich ausgeweitet und die maximale Unterstützungssumme von bisher 15.000 € auf 20.000 € erhöht. „Leider steigen aufgrund des Klimawandels die Schäden durch Unwetter. Spürbare und unbürokratische Hilfe ist in solchen Fällen das Gebot der Stunde“, sagt WKS-Präsident Peter Buchmüller.

Abhängig von der Schadensfeststellung des beim Land Salzburg angesiedelten Katastrophenfonds leistet die WKS sohin 20% der anerkannten Schadenssumme (gedeckelt mit 100% Gesamtunterstützung Land Salzburg und WKS), maximal jedoch 20.000 €.

Wie bisher werden die Mittel dafür von der WKS, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen sowie der Wirtschaftskammer Österreich aufgebracht.
Betroffene Unternehmer müssen beim Katastrophenfonds des Landes Salzburg sowie in der Wirtschaftskammer Salzburg (unterstuetzung@wks.at) einen Antrag stellen.

Neue Richtlinien des Katastrophenfonds des Landes seit 1.1.2024 

Allein in den vergangenen fünf Jahren wurden vom Land Salzburg über 7.900 Katastrophenfonds-Fälle bearbeitet. Rund 60 Mio. € wurden in dieser Zeit an Betroffene als Unterstützungsleistung ausbezahlt. Das bedeutet eine Verdoppelung der Fälle und eine starke Erhöhung der benötigten Beihilfen in dieser Zeit. Die Fonds-Richtlinien wurden daher per 1.1.2024 an die sich verändernden Rahmenbedingungen unter Verstärkung der Eigenverantwortung angepasst.

Zu beobachten ist, dass Gräben und Wasserläufe über die Ufer treten, die schon mehrere Jahrzehnte nicht mehr Schäden gebracht haben. Die Schadenswahrscheinlichkeit steigt daher deutlich an.

Anhebung der Summen zur Eigenversicherung

Die Praxis der vergangenen  Jahre zeigte, dass besonders in Gefahrenzonen und Überflutungsgebieten die Versicherungsdeckung für Katastrophenschäden oft zu niedrig ist. Es steigert sich so der Bedarf, mit den Versicherungsanbietern höhere Deckungssummen zu verhandeln und zu vereinbaren.

Die Kosten dafür sind in einem überschaubaren moderaten Bereich, aber helfen nachhaltig. Die Deckungssumme, die vom Katastrophenfonds vorausgesetzt wird, sollte bei versicherbaren Schäden im privaten Bereich (Gebäude und Inventar) auf mindestens 15.000 € und bei Betrieben (Betriebsanlage) auf 30.000 € vereinbart sein.

Spürbare, schnelle und unbürokratische Hilfe ist das Gebot der Stunde

Betriebe unterstützen ehrenamtliche Helfer

Die jüngsten Unwetter haben auch die Blaulichtorganisationen wieder auf Trab gehalten. Eine wichtige Säule dabei ist der Einsatz von ehrenamtlichen Helfern, die von den Betrieben unterstützt werden.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes bzw. des Gehaltes, wenn ein freiwilliger Helfer während der Arbeitszeit zu einem Einsatz eilt. „Nach unseren Rückmeldungen schätzen die Betriebe jedoch die freiwilligen Helfer sehr, weil sie einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft leisten und sich auch in der Arbeit oft überdurchschnittlich engagieren“, betont Lorenz Huber, Leiter des WKS-Bereichs Arbeits- und Sozialrecht in der WKS. Man sei daher bemüht, die Mitarbeiter kurzfristig freizustellen und individuelle Lösungen zu finden. Auch ein Hereinarbeiten der ausfallenden Arbeitszeit kann vereinbart werden.

© LMZ/Kern Ehrenamtliche Helfer sind bei den Einsätzen unverzichtbar.

Pauschaler Kostenersatz bei vereinbarter Freistellung 

Seit dem Jahr 2019 besteht die Möglichkeit, bei Großschadensereignissen mit dem Dienstgeber eine Dienstfreistellung zu vereinbaren, vorausgesetzt man ist für eine anerkannte Blaulichtorganisation tätig. Von einem Großschadensereignis spricht man dann, wenn insgesamt mehr als 100 Personen im Einsatz waren und der jeweilige Arbeitnehmer zumindest acht Stunden durchgehend eingesetzt wird. In diesem Fall besteht die Möglichkeit des Dienstgebers, einen pauschalen Kostenersatz von 200 € pro im Einsatz befindlichen Dienstnehmer und Tag beim Bundesland der Naturkatastrophe zu beantragen.

Arbeitsrechtsexperte Huber regt an, die pauschale Vergütung auch für Unternehmer zu gewähren und die Verpflichtung diese zu besteuern, abzuschaffen, weil die Betriebe sonst wiederum auf den Kosten sitzenblieben. 

Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um Naturkatastrophen sowie die Freistellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bei Einsätzen berät Sie der Bereich Sozial- und Arbeitsrecht in der Wirtschaftskammer gerne.

Kontakt Sozial und Arbeitsrecht


ÖGK-Hochwasser-Hilfe für betroffene Unternehmen

Wie zuletzt im Juni bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wieder allen in Not geratenen Betriebe unbürokratische Unterstützung an. Diese Maßnahmen umfassen folgende Bereiche:

  • Stundungen
  • Ratenvereinbarungen
  • Meldeverspätungen
  • Beitragsprüfungen

Betriebe können diesbezüglich ihren Kundenbetreuer kontaktieren. Die regionale Ansprechperson findet sich auf dem Dienstgeberportal der ÖGK unter www.gesundheitskasse.at/dg-ansprechperson