WKS-Service für Wahlkarten macht Wählen leicht
So wird das Wählen bei der WK-Wahl 2025 leicht gemacht: Jedes wahlberechtigte Mitglied hat mit 9. Jänner eine Zusendung mit einem vorausgefüllten Wahlkartenantrag erhalten. Ab 10. Februar werden dann die beantragten Wahlkarten zugesendet und müssen bis spätestens 7. März zurückgeschickt werden.
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42.266 Salzburger Unternehmerinnen und Unternehmer mit insgesamt 54.839 Wahlrechten, sind am 12. und 13. März zur Wahl ihrer Branchenvertreter in der Wirtschaftskammer Salzburg aufgerufen. Gewählt werden kann per Wahlkarte oder in den jeweiligen Wahllokalen.
Welche Wahlvorschläge von wie vielen „Wahlwerbenden Gruppen“ eingebracht werden, steht am 6. Februar, mit der Verlautbarung der gültigen Wahlvorschläge im Internet fest (WKO.at/sbg/wahl2025). Insgesamt werden bei der Wahl 895 Mandate zu vergeben sein. Wer an den Wahlen teilnimmt, bestimmt damit auch den Kurs in seiner Fachgruppe und in der WKS.
Einfacher wählen mit Wahlkarte
Um das Wählen so einfach wie möglich zu gestalten, hat die WKS auch bei der WKS-Wahl 2025 ein umfangreiches Wahlkartenservice vorbereitet. Jedes wahlberechtigte Mitglied erhält dieser Tage eine Zusendung mit vorausgefülltem Wahlkartenantrag. Man kann die Wahlkarte aber auch zu einem späteren Zeitpunkt online unter wahlkartenantrag.wko.at anfordern. Wer also ohne größeren Zeitaufwand wählen möchte, schickt den Antrag per Post oder per E-Mail zurück und bekommt dann ab dem 10. Februar die Wahlkarte zugesandt. Ab dem diesem Zeitpunkt erhalten außerdem alle, die eine Wahlkarte zugesandt bekommen haben, eine E-Mail mit den für ihre Fachgruppe eingebrachten Wahlvorschlägen. Die ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkarten können dann bis zum 7. März, 24 Uhr, zurückgeschickt oder bis 12.30 Uhr in der WKS und in allen Bezirksstellen abgegeben werden.
Selbstverständlich ist es auch möglich, an den eigentlichen Wahltagen in den 85 Wahllokalen in Stadt und Land Salzburg zu wählen. Die Liste der Wahllokale gibt es bereits online unter WKO.at/sbg/wahl2025. Das Wahlrecht ist durch den Wahlberechtigten persönlich auszuüben. Juristische Personen oder Gesellschaften müssen zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Geschäftsführer bzw. Prokuristen bevollmächtigen. Die Vergabe einer Vorzugsstimme ist auch bei der WKS-Wahl möglich. Ausgezählt werden die Stimmen am Freitag, 14. März. Am selben Tag wird auch das vorläufige Wahlergebnis bekanntgegeben.
Wählen mit Wahlkarte: |
Gewählt werden kann in den dafür eingerichteten Wahllokalen in Stadt und Land – oder komfortabel mit der Wahlkarte, für die die vorausgefüllten Anträge am 9. Jänner an alle wahlberechtigten Mitglieder versandt wurden. |
Unabhängig davon kann bis 3. März ein Antrag für eine Wahlkarte im Wahlbüro angefordert werden. Dieser wird – bereits vorausgefüllt mit den Mitgliederdaten – umgehend zugesandt. |
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann auch unter wahlkartenantrag.wko.at gestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Nähere Infos finden Sie unter wko.at/benutzerkonto |
Die Wahlkarten werden schließlich ab 10. Februar 2025 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 7. März 2025, 24 Uhr, erfolgen. Eine Wahlkarte anfordern kann man bis 3. März 2025. |
Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist möglich: ab 10. Februar bis 7. März, 12.30 Uhr, im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder, je nach Unternehmensstandort, in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann. |
Man kann ab 10. Februar bis 7. März, 12.30 Uhr, im Wahlbüro oder in der Bezirksstelle aber auch in einen Zug wählen: In einem Vorgang wird die Wahlkarte beantragt, ausgestellt und übergeben. Wer will, kann dann gleich seine Stimme mit der Wahlkarte abgeben. Dafür wird im Wahlbüro und in den Bezirksstellen eine Wahlzelle vorbereitet, um eine geheime Stimmabgabe sicherzustellen. |
Bilddownload (©WKS/Neumayr):
Bild: Symbolfoto