WKS begrüßt Novelle zum Naturschutzgesetz
„Dass die Landesumweltanwaltschaft in Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie nun nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erheben kann, wird die Umsetzung solcher Projekte künftig beschleunigen. Das ist sehr wichtig für den Klimaschutz, die Energiewende und unseren Wirtschaftsstandort insgesamt“, kommentiert WKS-Präsident Peter Buchmüller die aktuelle Entscheidung des Salzburger Landtages.
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In den vergangenen Jahren wurden immer wieder solche Verfahren durch das höchstgerichtliche Revisionsrecht der Landesumweltanwaltschaft (LUA) verzögert, obwohl in den ersten Instanzen natürlich naturschutzrechtliche Aspekte umfangreich berücksichtigt wurden. Als aktuelles negatives Beispiel im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Rechts ist die weitgehende Stilllegung der Baustelle für das Salzachkraftwerk Stegenwald zu nennen. „Die Streichung des Revisionsrechts für Beschwerden an das Höchstgericht in solchen Verfahren ist aus der Sicht der Wirtschaft längst überfällig und ein Schritt in die richtige Richtung für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energieversorgung im Bundesland Salzburg. Um die für den Wirtschaftsstandort so wichtige weitere Verbesserung der Infrastruktur insgesamt zu ermöglichen, wird es notwendig sein, das Revisionsrecht der LUA überhaupt in allen Verfahren zu beseitigen. Effiziente, transparente und vor allem rechtssichere Genehmigungsverfahren erleichtern Investitionen und machen so den Wirtschaftsstandort attraktiver. Das bedeutet nicht, dass ohne das Revisionsrecht der LUA der Naturschutz zu kurz kommen würde, weil neben der LUA auch NGOs, der behördliche Naturschutz und Sachverständige an den Verfahren beteiligt sind und das unabhängige Landesverwaltungsgericht weiterhin angerufen werden kann“, sagt WKS-Präsident Peter Buchmüller.
Wichtige Entscheidung für Versorgungssicherheit
Die Novelle zum Naturschutzgesetz, die der Salzburger Landtag nun beschlossen hat, wird also den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien beschleunigen. „Wir brauchen diese Anlagen dringend zur Erreichung unserer ehrgeizigen Klimaziele und zur Absicherung der Energieversorgung in Salzburg. Deshalb muss der Ausbau der erneuerbaren Energie eine gewisse Vorrangstellung haben, denn nur so können wir langfristig unabhängiger von ausländischen Energielieferungen werden“, betont Buchmüller.
Mit der aktuellen Novelle sei man daher nun auf einem guten Weg zu einem praxisgerechteren und energiewendetauglichen Naturschutzrecht, weitere Schritte zur Verfahrensbeschleunigung unter Wahrung der Naturschutzinteressen müssen folgen“, resümierte der WKS-Präsident.