Wie sieht die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte aus?
Das AMS fördert unter gewissen Voraussetzungen Weiterbildungen von vollversicherten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
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Folgende Zielgruppen sind förderbar:
- Arbeitskräfte mit höchstens einem Pflichtschulabschluss,
- weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre, eine berufsbildende mittlere Schule oder eine allgemeinbildende höhere Schule abgeschlossen haben, und
- Arbeitskräfte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Die Weiterbildung muss zusammengefasst mindestens 16 Stunden (= 16 Lehreinheiten zu je 60 Minuten inkl. Pausen) dauern und arbeitsmarktrelevant bzw. überbetrieblich verwertbar sein. Nicht förderbar ist daher z. B. die Teilnahme an Meetings, Tagungen sowie Individual Coachings.
Nunmehr kam es zu einer Erweiterung der Zielgruppe: Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte kann auch für weibliche Arbeitskräfte mit einem Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) gewährt werden. Höhe: Die Förderung beträgt 50% der Kurskosten und 50% der Personalkosten bei Arbeitskräften, welche höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben. Die Obergrenze beträgt 10.000 € pro Person und Begehren. Förderungen (Kurs- und Personalkosten) pro eingebrachtem Begehren bis zu maximal 100 € können nicht gewährt werden (Bagatellgrenze). Der Antrag ist spätestens eine Woche vor Beginn über das eAMS-Konto zu stellen. Dem Antrag ist ein Angebot des Kursveranstalters beizulegen.
Nähere Informationen unter: https://shorturl.at/T7nuU