Wie lange kann der Verbraucher beim Wareneinkauf im Internet zurücktreten?
Die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Verbraucher ohne Angabe von Gründen von derartigen Verträgen zurücktreten.
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Wann beginnt die Rücktrittsfrist zu laufen?
Bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den physischen Besitz über die Waren erlangt hat oder
• wenn der Verbraucher bzw. dieser Dritte mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag des Erhalts der letzten Ware,
•bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, mit dem Tag, an dem der Verbraucher bzw. dieser Dritte in den Besitz der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks gelangt,
• bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg (z. B. Zeitschriften-Abo), mit dem Tag, an dem der Verbraucher bzw. dieser Dritte in den Besitz der ersten Ware gelangt.
Kann sich die Frist verlängern?
Die Rücktrittsfrist verlängert sich automatisch um zwölf Monate, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten zum Rücktrittsrecht nicht nachkommt. Die verlängerte Rücktrittsfrist beträgt dann zwölf Monate und 14 Tage.