Wie kann man Kosten für ein Öffi-Ticket als Betriebsausgabe berücksichtigen?
Seit 1.1.2022 können Unternehmer 50% der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel pauschal absetzen, wenn es sich um eine nicht übertragbare Karte handelt und die betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht wird.
Lesedauer: 1 Minute
Dafür ist es ausreichend, wenn das Ticket zumindest teilweise für Fahrten zu Kundenterminen oder Weiterbildungen genutzt wird. Die pauschale Absetzbarkeit eines Öffi-Tickets ist auch bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung oder der Kleinunternehmerpauschalierung möglich.
Auch Kosten für Erste-Klasse-Tickets sind pauschal absetzbar. Wird hingegen pro Fahrt aufgezahlt, sind diese Zusatzkosten nicht pauschal absetzbar, sondern wie ein Einzelticket zu sehen. Aufpreise für ein Familienticket sind, weil rein privat veranlasst, generell nicht absetzbar.
Einzelne Fahrkarten und Tickets sind bei individuellem Nachweis der beruflichen Verwendung als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar. Werden Wochen-, Monats- oder Jahreskarten zu mehr als 50% betrieblich genutzt, können eine Aufteilung in private und betriebliche Fahrten mit einer Art „Öffi-Fahrtenbuch“ vorgenommen und die Ticketkosten um den Anteil für Privatfahrten gekürzt werden.