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Wie ist der Lehrling versichert?

Der Lehrling ist in folgenden Sparten versichert (Vollversicherung):

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 24.10.2024

Krankenversicherung

Für Lehrlinge gilt ein ermäßigter Krankenversicherungsbeitrag. Der Beitragssatz beträgt während der gesamten Lehrzeit 3,35%

Pensionsversicherung

In allen Lehrjahren sind Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zu entrichten.

Unfallversicherung

Für Lehrlinge entfällt der Beitrag zur Unfallversicherung für die gesamte Dauer des Lehrverhältnisses. Der Lehrling ist trotzdem unfallversichert.

Arbeitslosenversicherung

Für Lehrlinge gilt ein ermäßigter Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Der Beitragssatzbeträgt 2,3% während der gesamten Lehrzeit. 

Für Lehrlinge sind folgende Beiträge nicht zu entrichten:

  • Unfallversicherungsbeitrag
  • Wohnbauförderungsbeitrag
  • AK-Umlage
  • Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
  • Nachtschwerarbeitsbeitrag
  • Insolvenzentgeltsicherungszuschlag 

Lehrlinge sind Mitglieder in der Kammer für Arbeiter und Angestellte, zahlen jedoch keine Kammerumlage.