Wie ist der Lehrling versichert?
Der Lehrling ist in folgenden Sparten versichert (Vollversicherung):
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Aktualisiert am 24.10.2024
Krankenversicherung
Für Lehrlinge gilt ein ermäßigter Krankenversicherungsbeitrag. Der Beitragssatz beträgt während der gesamten Lehrzeit 3,35%.
Pensionsversicherung
In allen Lehrjahren sind Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zu entrichten.
Unfallversicherung
Für Lehrlinge entfällt der Beitrag zur Unfallversicherung für die gesamte Dauer des Lehrverhältnisses. Der Lehrling ist trotzdem unfallversichert.
Arbeitslosenversicherung
Für Lehrlinge gilt ein ermäßigter Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Der Beitragssatzbeträgt 2,3% während der gesamten Lehrzeit.
Für Lehrlinge sind folgende Beiträge nicht zu entrichten:
- Unfallversicherungsbeitrag
- Wohnbauförderungsbeitrag
- AK-Umlage
- Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
- Nachtschwerarbeitsbeitrag
- Insolvenzentgeltsicherungszuschlag
Lehrlinge sind Mitglieder in der Kammer für Arbeiter und Angestellte, zahlen jedoch keine Kammerumlage.