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Wie hoch ist das Kilometergeld ab 2025?

Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2025 wurde durch das Progressionsabgeltungsgesetz das amtliche Kilometergeld einheitlich für alle Fortbewegungsmittel, die für betriebliche Fahrten verwendet werden, auf 0,50 € erhöht.

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Aktualisiert am 09.01.2025

Bis 31.12.2024 betrugen die Sätze für einen Pkw 0,42 €, für Motorräder 0,24 € und für Fahrräder 0,38 €. Das Kilometergeld für die Mitbeförderung einer Person wird von 0,05 € auf 0,15 € angehoben. Damit sollen Fahrgemeinschaften forciert werden.


Um einen weiteren Anreiz für den Umstieg auf ein Fahrrad für dienstliche Fahrten zu setzen, wird die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer von bisher 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt. Die Obergrenze für Kraftfahrzeuge liegt weiterhin bei 30.000 Kilometer pro Veranlagungsjahr. 


Im Hinblick auf die Auszahlung von Kilometergeldern an Arbeitnehmer ist anzumerken, dass es sich bei den Werten um maximal steuerfrei auszahlbare Beträge handelt. Davon zu unterscheiden ist der Anspruch (z. B. laut Kollektivvertrag) auf Abgeltung durch den Arbeitgeber, der darunterliegen kann. Die Differenz kann bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden.