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Welche Regelungen sieht die neue Fachkräfteverordnung vor?

Am 1.1.2024 ist die Fachkräfteverordnung 2024 in Kraft getreten.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Diese sieht 110 bundesweit geltende Mangelberufe (2023 waren es 98) und darüber hinaus 48 regionale Mangelberufe in den Bundesländern vor. Die regionale Liste für Salzburg umfasst unter anderem die Berufe Kellner, Werbefachleute sowie Tapezierer. 


Die Fachkraft aus dem Drittland muss eine abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf nachweisen können, die mit einem Lehrabschluss vergleichbar ist. Eine formale Gleichstellung bzw. Gleichhaltung mit einer inländischen Berufsausbildung ist nicht erforderlich. Da durch die Aufnahme in die Mangelberufsliste der bestehende Bedarf bereits belegt ist, entfällt bei Fachkräften in Mangelberufen die Arbeitsmarktprüfung. 

Insgesamt sind bei maximal 90 anrechenbaren Punkten in den Bereichen Berufsausbildung, ausbildungsadäquate Berufserfahrung, Alter sowie Sprachkenntnisse (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch) mindestens 55 Punkte zu erreichen. Bei der Entlohnung müssen der Kollektivvertrag sowie eine betriebsübliche Überzahlung gewährleistet sein. 

Bei dem im Bereich Sozial- und Arbeitsrecht eingerichteten Servicepoint Ausländerbeschäftigung erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Unterstützung rund um die Rot-Weiß-Rot-Karte.