Welche Auswirkungen haben Antidumpingzölle auf die Beschaffungskosten?
Bei Importen ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht unerlässlich, sich vorab über die Zollabgaben samt möglichen anfallenden Antidumping- oder Antisubventionszöllen zu informieren und diese in der Kosten-Nutzen-Rechnung einzukalkulieren.
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Das Übersehen eines möglichen Antidumpingzolls ist kostspielig und kann dazu führen, dass das importierende Unternehmen einen herben Verlust macht.
Antidumping- und Antisubventionszölle kommen immer zusätzlich zu den regulären Einfuhrzöllen zur Anwendung. Beispielsweise entfällt derzeit auf Bügelbretter aus China ein Antidumpingzoll in Höhe von bis zu 42,3%, zusätzlich zu dem Regel-Drittlandszollsatz von 6,5%. Damit ergibt sich eine Zollabgabe von bis zu 48,8%. Bei den Antisubventionsmaßnahmen ergibt sich ein ähnliches Bild. Auf Biodiesel aus Argentinien wäre zum Beispiel ein zusätzlicher Ausgleichszoll in Höhe von bis zu 33,4% zu entrichten.
Antidumpingzölle und Antisubventionsmaßnahmen werden angewendet, um die erzeugende europäische Industrie vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen, die durch Dumping-Importe aus Drittstaaten entstehen können. Dumping liegt vor, wenn Handelswaren eines Landes unter ihrem normalen Wert auf den Markt eines anderen Landes gebracht werden. Das ist dann der Fall, wenn der Preis einer Ware, die aus einem Land ausgeführt wird, billiger ist als der Verkaufspreis der gleichen Ware im selben Land.