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Welche Auswirkungen haben Antidumpingzölle auf die Beschaffungs­kosten?

Bei Importen ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht unerlässlich, sich vorab über die Zollabgaben samt möglichen anfallenden Anti-Dumping- oder Anti-Subventionszöllen zu informieren.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Bei Importen ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht unerlässlich, sich vorab über die Zollabgaben samt möglichen anfallenden Anti-Dumping- oder Anti-Subventionszöllen zu informieren und diese in der Kosten-Nutzen-Rechnung einzukalkulieren. Das Übersehen eines möglichen Anti-Dumpingzolls kann kostspielig werden.


Diese Zölle kommen immer zusätzlich zu den regulären Einfuhrzöllen zur Anwendung und können eine beträchtliche Höhe erreichen. Beispielsweise entfällt derzeit auf Bügelbretter aus China ein Anti-Dumpingzoll in Höhe von bis zu 42,3%, zusätzlich zu dem Regel-Drittlandszollsatz von 6,5%. Damit ergibt sich eine Zollabgabe von bis zu 48,8%. Bei den Anti-Subventionsmaßnahmen ergibt sich ein ähnliches Bild. Auf Biodiesel aus Argentinien wäre zum Beispiel ein zusätzlicher Ausgleichszoll in Höhe von bis zu 33,4% zu entrichten.

Antidumpingzölle und AntiSubventionsmaßnahmen werden angewendet, um die erzeugende europäische Industrie vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen, die durch Dumping-Importe aus Drittstaaten unter Anwendung unerlaubter Mittel oder unfairer Handelspraktiken, wie z. B. unzulässige staatliche Beihilfen, entstehen können. Dumping liegt vor, wenn Handelswaren eines Landes unter ihrem normalen Wert auf den Markt eines anderen Landes gebracht werden. Das ist dann der Fall, wenn der Preis einer Ware, die aus einem Land ausgeführt wird, billiger ist als der Verkaufspreis der gleichen Ware im selben Land. 

Billiglieferungen allein, die beispielsweise durch niedrigere Kosten und/oder höhere Produktivität veranlasst sind, stellen damit aber noch nicht zwingend Dumping dar. Relevant ist nicht das Verhältnis des Ausfuhrpreises zum EU-Marktpreis, sondern dessen Verhältnis zum Normalwert.