Was sind die gesetzlichen Höchstgrenzen bei Überstunden?
Überstunden liegen vor, wenn die Normalarbeitszeit überschritten wird.
Lesedauer: 1 Minute
Das Arbeitszeitgesetz sieht grundsätzlich täglich acht Stunden und wöchentlich 40 Stunden Normalarbeitszeit vor. Gesetz und Kollektivverträge sehen allerdings Ausnahmeregelungen vor.
Die Tageshöchstarbeitszeit darf zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten, wobei die wöchentliche Höchstarbeitszeit innerhalb eines rollierenden Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden im Durchschnitt nicht überschreiten darf. Der Kollektivvertrag kann eine Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes zulassen. Ein Verstoß kann verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
Für die Durchführung von Vor- und Abschlussarbeiten kann die Höchstarbeitszeit um eine halbe Stunde ausgedehnt werden, wenn eine Vertretung des Arbeitnehmers durch andere nicht möglich ist und dem Arbeitgeber die Heranziehung betriebsfremder Personen nicht zugemutet werden kann. Gemeint sind hier Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Arbeiten, die sich während des regelmäßigen Betriebes nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen lassen, Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des Betriebes arbeitstechnisch abhängt, oder Arbeiten zur abschließenden Kundenbedienung einschließlich der damit zusammenhängenden Aufräumungsarbeiten.