Was muss ich bei der Gewährung von Mitarbeiterprämien beachten?
Für das Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine von allen Lohnabgaben befreite Mitarbeiterprämie von bis zu € 3.000,- auszuzahlen.
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Voraussetzung dafür ist, dass die Prämie vorgesehen ist:
- in einem Kollektivvertrag
- in einer Betriebsvereinbarung, die auf Grundlage einer ausdrücklichen kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wird,
- in einer Betriebsvereinbarung, wenn auf Arbeitgeberseite eine kollektivvertragsfähige Körperschaft fehlt und die Betriebsvereinbarung von der zuständigen Gewerkschaft mit unterfertigt wird, oder
- in betriebsratslosen Betrieben in einer vertraglichen Vereinbarung für alle Arbeitnehmer, wenn es eine ausdrückliche kollektivvertragliche Ermächtigung zur Regelung auf Betriebsebene gibt oder eine kollektivvertragsfähige Körperschaft auf Arbeitgeberseite fehlt.
Bei fehlender Regelung im Kollektivvertrag ist eine abgabenfreie Mitarbeiterprämie im Jahr 2024 nicht möglich.
Der gemeinsame Jahresfreibetrag besteht auch bei Koppelung mit einer steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung. Von sachlich begründbaren Ausnahmen abgesehen muss sie alle Arbeitnehmer in gleicher Höhe berücksichtigen. Eine Differenzierung kann sich beispielsweise aus dem Arbeitszeitausmaß, der Betriebszugehörigkeit oder anderen sachlichen Kriterien, wie dem Familienstand, ergeben.
Weiters muss es sich um zusätzliche Zahlungen (keine Bezugsumwandlung) handeln, die bisher nicht gewährt wurden.
Eine Liste der Kollektivverträge mit Regelungen zur Mitarbeiterprämie (Stand 26.11.2024) finden Sie hier: