Was ist zu beachten, wenn der Lehrling bereits eine berufsbildende Schule erfolgreich absolviert hat?
Berufsbildenden Schulabschlüssen gleichgestellte Lehrberufe.
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Die Gleichhaltung bestimmter Schulabschlüsse mit facheinschlägigen Lehrausbildungen ist durch einen Erlass des Wirtschaftsministeriums geregelt. Für Absolventinnen und Absolventen von bestimmten, mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren oder berufsbildenden höheren Schulen können in einzelnen, fachlich gleichgestellten Lehrberufen keine Lehrverträge mehr abgeschlossen werden.
Verwandte Lehrberufe
Ist ein berufsbildender Schulabschluss einem Lehrberuf gleichgestellt und soll ein Lehrverhältnis in einem diesem Lehrberuf verwandten Lehrberuf zustande kommen, sind die festgelegten Anrechnungszeiten zu berücksichtigen. Das Ausmaß der Verwandtschaft von Lehrberufen ist in der Lehrberufsliste festgelegt. Mit der BAG-Novelle 2020 wird es jedoch möglich, die festgelegten Anrechnungszeiten um ein Jahr zu reduzieren (d. h., die Restlehrzeit wird verlängert), sofern der/die Lehrberechtigte und der Lehrling dem zustimmen.