Was ist eine Einkommensteuervorauszahlung?
Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine Schätzung der Einkommensteuer durch das Finanzamt für das aktuelle Veranlagungsjahr.
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Sie wird mit Bescheid festgesetzt und ist in vier gleichen Raten jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig. Die Zahlungen werden auf die ermittelte Einkommensteuer angerechnet.
Berechnungsbasis ist die zuletzt veranlagte Einkommensteuer. Die Vorauszahlung für das folgende Jahr wird mit einem Zuschlag von 4% festgesetzt, für jedes weitere Jahr erfolgt eine Erhöhung um 5%. Da zum Zeitpunkt einer Unternehmensgründung noch keine Vergleichsjahre vorliegen, werden vom Finanzamt die Angaben über die geschätzte Gewinnhöhe des Gründungs- und des Folgejahres im Betriebseröffnungsfragebogen herangezogen.
Liegt der voraussichtliche Gewinn unter dem ursprünglich den Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gewinn, kann bis zum 30. September eines jeden Jahres ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt gestellt werden. Umgekehrt kann auch bei einem höheren als dem prognostizierten Einkommen eine Anpassung der Vorauszahlung sinnvoll sein, um einer größeren Nachzahlung nach erfolgter Veranlagung vorzubeugen.
Bei der Antragstellung ist die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen.