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Was ist das Ziel der Verpackungsverordnung?

Diese Verordnung legt eine Rücknahmeverpflichtung von Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen fest.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Die Verpackungsverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie und hat das Ziel, die Wiederverwendung und Vermeidung von Verpackungsabfällen zu fördern und einen Beitrag zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Verpackungsabfällen zu leisten. Außerdem soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen unterstützt werden. 


Von der Verpackungsverordnung betroffen ist jeder Unternehmer, der Verpackungen bzw. bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Verkehr setzt. Primärverpflichtete im Sinn der Verordnung sind Hersteller und Importeure von Serviceverpackungen, Abpacker, Importeure hinsichtlich der Verpackungen der von ihnen importierten Waren und Güter, Eigenimporteure hinsichtlich der Verpackungen von Waren und Gütern, die für den Betrieb des eigenen Unternehmens aus dem Ausland erworben werden und im Unternehmen als Abfall anfallen, Versandhändler aus dem Ausland, die an Letztverbraucher im Inland übergeben.

Für Haushaltsverpackungen muss der Primärverpflichtete ein Sammel- und Verwertungssystem in Anspruch nehmen, das Verpackungsmaterial lizenzieren und Meldeverpflichtungen erfüllen. Für gewerbliche Verpackungen gibt es andere Bestimmungen.