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Was ist bei Vertragsstrafe und ­Stornogebühr zu beachten?

Unter einer Vertragsstrafe (Pönale oder Konventionalstrafe) versteht man den pauschalierten Schadenersatz, zu welchem sich der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verpflichtet hat.

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Aktualisiert am 23.02.2024

Bei der Höhe einer Vertragsstrafe (Pönale) ist zu beachten, dass sie dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Dieses kann vom Schuldner im Fall einer überhöhten Konventionalstrafe in Anspruch nehmen.


Unter Stornogebühr (Reugeld) versteht man die Vergütung, die für die Ausübung eines Rücktrittsrechts vereinbart wird.

Der Vorteil einer Stornogebühr ist, dass der Käufer beziehungsweise der Werkbesteller damit ein zusätzliches, über die gesetzlichen Möglichkeiten hinausgehendes Rücktrittsrecht bekommt.

Was ist der Unterschied zwischen Vertragsstrafe und Stornogebühr?

Vertragsstrafe ist pauschalierter Schadenersatz, zu welchem sich der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verpflichtet hat. Unter Stornogebühr versteht man die Vergütung, die für die Ausübung eines Rücktrittsrechts vereinbart wird.

Diesen Artikel können Sie auch in der Salzburger Wirtschaft Ausgabe 4/2024 nachlesen.