Was beinhaltet die Novelle zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz?
Das Hauptziel des Betrugsbekämpfungsgesetzes besteht in der Bekämpfung von Sozialbetrug durch Scheinunternehmen.
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Mit einer aktuellen Novelle wurde die Definition dessen, was unter einem Scheinunternehmen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu verstehen ist, konkret festgelegt. Außerdem wird eine vorläufige und zeitlich beschränkte Sicherung von Geldtransaktionen bei Banken und Kreditinstituten in Bezug auf Scheinunternehmen sowie die Aufnahme von Scheinunternehmen – wie auch von Verdachtsfällen – in die Sozialbetrugsdatenbank ermöglicht.
Erweiterung der Haftung des Auftraggebers
Achtung: Die Novelle beinhaltet zudem eine Erweiterung der Haftung des Auftraggebers, wenn dieser zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim auftragnehmenden Unternehmen oder einem nachfolgend beauftragten Unternehmen um einen Scheinbetrieb handelt. In diesem Fall können kollektivvertragliche Entgeltansprüche für Arbeitsleistungen dem Auftraggeber gegenüber geltend gemacht werden.
Die Novelle zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz trat mit 1. 9. 2024 in Kraft.