Was ändert sich bei der EORI-Antragstellung?
Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen in ihren Beziehungen zu den Zollbehörden.
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Die so genannte „EORI“-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU und ist bei jeder Form des Informations- bzw. Datenaustausches (insbesonders bei Zollanmeldungen) mit den Zollbehörden erforderlich. Alle Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (z. B. als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber im Zollverfahren und dgl.), und ihren (Wohn-)Sitz in der Zollunion haben, müssen eine EORI-Nummer vorweisen können.
Für den Antrag werden unter anderem die Firmenbuchnummer, das Gründungsdatum, die UID und ggf. die OENACE abgefragt. Diese Daten sind im Firmenbuch einsehbar. Der Registrierungslink des Antragsformulars ist derzeit noch auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar. Das bestehende EORI-Antragsverfahren wird allerdings demnächst eingestellt.
Ab Q1/Q2 2024 besteht die Möglichkeit, dass sich Wirtschaftsbeteiligte über das „Portal Zoll“/CDA in vollständiger Selbstverwaltung für die Ausgabe der EORI-Nummer registrieren und Änderungen/Löschungen vornehmen. Der Zugang erfolgt für Unternehmen über das Unternehmensserviceportal und für Privatpersonen über FinanzOnline.
Damit wird der Antrags- und Bewilligungsprozess durch das Finanzamt abgeschafft und das Verfahren beschleunigt. Zollanmeldungen mit der EORI-Antragsnummer sind ab dem Start der EORI-Selbstverwaltung somit nicht mehr möglich.
Artikel in der Salzburger Wirtschaft Ausgabe 4/2024, Seite 16