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Warnung vor Abmahnwelle

Wie bereits im Juli 2022 berichtet, rollt gerade eine Abmahnwelle über ganz Österreich. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Mitgliedsbetriebe, die auf Ihren Websites Google Fonts nutzen, erhalten ein DSGVO-Abmahnschreiben eines niederösterreichischen Rechtsanwaltes. Es werden 100 € Schadenersatz sowie 90 € an Kosten für das anwaltliche Einschreiten gefordert. 

Bei „Standardeinstellung“ von Google Fonts besteht das Risiko, dass die IP-Adresse der Website-Besucher ohne ausreichende Rechtsgrundlage in die USA übermittelt wird, was eine Datenschutzverletzung darstellen kann!

Sollten Sie auf Ihrer Website diesen Google Service nutzen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren IT-Dienstleister, um die Einstellung von Google Fonts auf den rechtskonformen Stand bringen zu lassen!

Salzburger Betriebe, die bereits ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, wenden sich bitte zu dessen rechtlicher Überprüfung an: 
Allgemeines Unternehmensrecht
Julius-Raab-Platz 1
5027 Salzburg
Telefon: +43 662 88 88 324
E-Mail: rechtspolitik@wks.at

Sofern Sie technische Unterstützung benötigen, finden Sie IT- und Datenschutzexperten in Ihrer Nähe unter: UBIT | WKO Firmen A-Z.