Wann und wie kann 2024 eine Mitarbeiterprämie gewährt werden?
Mit der neu beschlossenen Mitarbeiterprämie können Unternehmer unter gewissen Voraussetzungen auch im Kalenderjahr 2024 an ihre Mitarbeiter bis zu 3.000 € steuer- und abgabenfrei auszahlen.
Lesedauer: 1 Minute
Im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Mitarbeiterprämie jedoch im vollen Umfang an eine lohngestaltende Vorschrift gebunden. Voraussetzung ist somit eine Regelung im Kollektivvertrag (KV) oder in einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen worden ist.
Bei Fehlen eines Betriebsrates kann die Zahlung auch auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung des Arbeitgebers mit sämtlichen Beschäftigten gewährt werden, wenn der KV eine Ermächtigung für eine (Betriebs-)Vereinbarung vorsieht. In Branchen ohne KV, oder wenn letzterer weder direkt eine Regelung trifft noch eine Ermächtigung für eine Regelung auf Betriebsebene vorsieht, kann keine steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie ausgezahlt werden. Tipp: KV-Regelungen abwarten!
Es muss sich weiterhin um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. 2022 und 2023 gezahlte Teuerungsprämien stellen keine derartigen Zahlungen dar und stehen daher nicht im Wege. Wird sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, kann nach wie vor insgesamt nur ein Betrag von 3.000 € steuer- und abgabenfrei bleiben. Um das Entstehen zukünftiger arbeitsrechtlicher Ansprüche zu vermeiden, wäre eine Klarstellung der Einmaligkeit der Leistung sinnvoll.