Wann muss man als Unternehmer einen Rechtsanwalt beiziehen?
Im Zivilverfahren gilt eine absolute Anwaltspflicht.
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Aktualisiert am 14.09.2024
In Verfahren vor einem Zivilgericht muss eine Prozesspartei durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.
- Verfahren vor den Bezirksgerichten mit einem Streitwert von mehr als 5.000 €, sofern keine sogenannte Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte vorliegt. Für Unternehmer bedeutsame Eigenzuständigkeiten der Bezirksgerichte (unabhängig von der Höhe des Streitwertes) sind neben Streitigkeiten aus Bestandverträgen z. B. Grenz- und Besitzstörungssachen.
- Verfahren vor allen höheren Gerichten (Landes- und Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof).
Bei absoluter Anwaltspflicht kann eine Prozesspartei ohne Rechtsanwalt keine wirksamen Prozesshandlungen setzen.
Relative Anwaltspflicht gilt im Zivilverfahren. Sie besteht in Verfahren, die in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen, mit einem Streitwert von mehr als 5.000 €, sofern am Ort des Gerichts wenigstens zwei Rechtsanwälte ihren Sitz haben.
Bei relativer Anwaltspflicht müssen sich die Parteien zwar nicht vertreten lassen, wenn sich aber eine Partei vertreten lässt, muss es durch einen Rechtsanwalt sein.