Wann liegt ein Zahlungsverzug vor und was können die Folgen sein?
Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Gläubiger seine Leistung vertragsmäßig erbracht hat und der Schuldner den vertraglichen oder gesetzlich vorgesehenen Zahlungstermin nicht einhält.
Lesedauer: 1 Minute
Erfolgt die Zahlung des geschuldeten Entgeltes bei Fälligkeit nicht, so gerät der Schuldner in Verzug. Der Gläubiger hat dann grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
er kann entweder weiterhin auf die Erfüllung des Vertrages bestehen oder
er kann unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Besteht im Fall eines Zahlungsverzuges ein Interesse daran am Vertrag festzuhalten, empfiehlt es sich, in einem ersten Schritt durch eine schriftliche Mahnung eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Als Alternative zu einem selbst verfassten Mahnschreiben bzw. sollte dieses nicht zum gewünschten Erfolg führen, besteht auch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro mit der außergerichtlichen Betreibung der Forderung zu beauftragen. Zeigen die außergerichtlichen Maßnahmen keine Wirkung, kann die Forderung auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist hierfür grundsätzlich das Gericht am Sitz des Beklagten zuständig. Bis zu einem Streitwert von 5.000 € ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich nicht erforderlich, sondern kann der Gläubiger die (Mahn)Klage selbst bei Gericht einbringen. Bei einem Streitwert von mehr als 5.000 € besteht Anwaltszwang, d. h. man benötigt für das Verfahren verpflichtend einen Rechtsanwalt.