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Vereinfachungen ohne Schaden für den Naturschutz

Die WK Salzburg befürwortet die aktuelle Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes, die Verwaltungsverfahren im Sinne der Wirtschaft beschleunigen soll. Gleichzeitig soll der Naturschutz keine Einbußen erleiden.

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Aktualisiert am 15.11.2024

„Im Interesse einer Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Salzburg bei gleichzeitiger Wahrung der wesentlichen Interessen eines funktionierenden Naturschutzes, werden die Überarbeitung der Kompetenzen und Rechte der Landesumweltanwaltschaft sowie verschiedene Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen, die auf der Vollziehung des Naturschutzgesetzes beruhen, von der Salzburger Wirtschaft ausdrücklich begrüßt“, betont WKS-Präsident KommR Peter Buchmüller. 

Dies gilt insbesondere für den Entfall des Revisionsrechts der Landesumweltanwaltschaft (LUA) in den Verfahren nach dem Naturschutzgesetz, dem Nationalparkgesetz, dem Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz, dem Raumordnungsgesetz sowie dem Flurverfassungsgesetz. Durch diese legistischen Maßnahmen erlangen Projektwerber bei ihren Vorhaben rascher Rechtssicherheit, ohne dass der Naturschutz außer Acht gelassen wird. Da in zweiter Instanz mit Bundes- und Landesverwaltungsgericht bereits unabhängige Gerichte im Berufungsverfahren über die Projekte entscheiden und aufgrund der Umsetzung der AARHUS-Konvention sich auch Umwelt-NGOs an den Verfahren beteiligen können, ist der Entfall des Revisionsrechts der LUA zudem aus verfahrensökonomischen Gründen gerechtfertigt. Auch der Entfall der Parteistellung der LUA bei der Bewilligung von Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten, bei der Untersagung von anzeigepflichtigen Maßnahmen und in bestimmten vereinfachten Verfahren ist als sinnvoll zu erachten. 

Weitere Verbesserungsvorschläge der WKS

„Nach der mit 1. November 2024 in Kraft getretenen Novelle, die im Wesentlichen auf die Beschleunigung von erneuerbaren Energieprojekten abzielt, ist diese neue Novelle als ein weiterer wichtiger Schritt zu werten, um mehr Rechtssicherheit für die Projektwerber zu erreichen. Sie wird die Verwaltungsverfahren in vielen Fällen beschleunigen und bessere Bedingungen für den Wirtschaftsstandort schaffen, ohne dass der Naturschutz im Bundesland Einbußen erleiden wird“, unterstreicht der WKS-Präsident. 

Im Rahmen der Stellungnahme zur Novelle hat die WKS dem Land noch weitere Verbesserungsvorschläge gemacht. Diese zielen insbesondere darauf ab, dass neben Anlagen für erneuerbare Energie auch andere Projekte mit wesentlicher Bedeutung für eine zukunftsfähige Standortentwicklung einfacher als bisher bewilligungsfähig werden. Das umfasst speziell die Bereiche Infrastruktur, Versorgungssicherheit, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung, die per Definition als öffentliches Interesse im Naturschutzgesetz verankert werden sollen.