
Trinkgeld muss abgabenfrei bleiben!
In der aktuellen Diskussion rund um Nachforderungen der ÖGK bei der Trinkgeldpauschale fordert die WKS eine generelle Steuerfreistellung von Trinkgeldern ein. Zudem bemühe man sich – trotz anderslautender Behauptungen – schon seit längerem intensiv darum, vor allem auf bundespolitischer Ebene eine Lösung zu erreichen.
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In der heimischen Gastronomie herrscht derzeit große Verunsicherung. Denn es machen immer wieder Meldungen die Runde, wonach die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bei Betriebsprüfungen einen Schwerpunkt auf Trinkgelder legt und teils hohe Nachzahlungen einfordert. „Trinkgelder sind vor allem für die Gastronomie, aber beispielsweise auch für Friseure oder Taxler, ein wichtiger Lohnanteil. Sie müssen daher steuer- und abgabenfrei bleiben!“, fordert Albert Ebner, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKS, aus aktuellem Anlass. „Das Trinkgeld ist ein Geschenk des Gastes für gute Arbeit. Es ist daher absurd, dass Betriebe nun mit teils hohen Nachforderungen konfrontiert sind“, sagt Ebner weiter.
Generell sind von Nachforderungen allein die Betriebe und nicht die Mitarbeiter betroffen. Weil das Trinkgeld immer öfter auch mit der Karte mitbezahlt wird, sieht man im Zuge der Lohnsteuerprüfung über die Registrierkasse, wie viel eine Kellnerin bzw. ein Kellner Trinkgeld gemacht hat. Davon wird dann der Sozialversicherungsbetrag herausgerechnet. Das ist vor allem auch deswegen grotesk, weil die Trinkgeldpauschale ursprünglich als eine Erleichterung für Unternehmen gedacht war, um die aufwändige Führung von Trinkgeldlisten zu vermeiden.
WKS in der Sache nicht untätig
Aktuell wird speziell vom Salzburger Wirtschaftsverband (SWV) verbreitet, dass sich die Interessenvertretung in Salzburg nicht um das Thema kümmere. „Das stimmt so nicht. Wir kümmern uns schon seit langem intensiv um dieses Thema und haben auch den Landtag damit befasst, der eine rasche Lösung auf Bundesebene forciert“, betont Ebner. Nach einer WKO-internen Abstimmung wird derzeit auf Ebene der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft mit der ÖGK über eine praxistaugliche Lösung verhandelt. „Das Thema ist sehr komplex, weil es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt“, erklärt Ebner. Jedenfalls brauche es ein Ergebnis, bei dem die Betriebe und ihre Mitarbeiter für ihre gute Leistung am Gast bzw. Kunden nicht bestraft werden.
Auch in der Bundespolitik war das Problem jüngst Thema. Konkret wurde versucht, in den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS eine praxistaugliche Lösung zu erreichen. „Es hat ein erstes Verhandlungsergebnis gegeben, das aber just von der SPÖ bzw. von der Gewerkschaft abgelehnt wurde. Von jener Partei also, die jetzt das Thema medial hochspielt und uns Untätigkeit vorwirft“, resümiert Ebner.