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Steuerliche Änderungen 2023/2024

Die WKS und die Steuerberatungskanzlei LeitnerLeitner informierten am 28. November über relevante steuerliche Neuerungen im laufenden und kommenden Jahr. Lesen Sie hier das Wichtigste:

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 14.09.2024

Tarifanpassung Einkommensteuer und Senkung Körperschaftsteuer

Um der kalten Progression entgegenzuwirken, werden seit 2023 jährlich die Tarifstufen (außer die letzte ab 1 Mill. €) der Inflationsrate angepasst. Im Jahr 2023 beträgt der KöSt-Steuersatz 24%, ab 2024 23%. 


Ökologisierung des Investitionsfreibetrags

Seit 1.1.2023 kann zusätzlich zur Abschreibung der Investitionsfreibetrag
(IFB) in Höhe von 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren als Betriebsaufwand angesetzt werden. Bestimmte Wirtschaftsgüter sind vom IFB ausgenommen, darunter auch Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen (Fossile Energieträger-Anlagen-VO). Mit der Öko-IFB-Verordnung wurde spezifiziert, für welche ökologischen Investitionen ein erhöhter IFB von 15% geltend gemacht werden kann.

Steuerneutrale Entnahme von Betriebsgebäuden

Seit 1.7.2023 erfolgt die Überführung von bisher betrieblich genutzten Gebäuden in das Privatvermögen steuerneutral zum Buchwert. Stille Reserven sind erst bei einer allfälligen späteren Veräußerung zu versteuern. Die bisherige Hauptwohnsitzbefreiung bei Betriebsaufgaben erübrigt sich damit. In bestimmten Fällen kann zur sofortigen Besteuerung zum Hälftesteuersatz optiert werden.

Anhebung Steuerfreibeträge für Überstunden-/SEG-/SFNZuschläge und Zulagen

Der monatliche steuerfreie Höchstfreibetrag für Überstundenzuschläge wird befristet für die Jahre 2024 und 2025 von bisher 86 € auf 200 € für max. 18 Überstunden (bisher max. 10 Überstunden) angehoben. Für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge werden die monatlich maximalen Steuerfreibeträge von 360 € auf 400 € angehoben.

Kostenersatz für das Aufladen von Elektrofahrzeugen an Mitarbeiter:innen

Mit Wirkung ab 2023 gelten folgende Regelungen:
→ Haben Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, das firmeneigene der private Elektrofahrzeug beim Dienstgeber kostenlos zu laden, ist kein Sachbezug anzusetzen.
→ Mit Beleg nachgewiesene Kosten für das Laden arbeitgebereigener E-Fahrzeuge an öffentlichen Ladestationen können abgabenfrei ersetzt werden.
→ Für das Laden eines firmeneigenen E-Fahrzeugs am Wohnsitz der Mitarbeitenden kann der Dienstgeber einen abgabenfreien Kostenersatz
bis zu einem Betrag von 22,247 Cent/kWh im Jahr 2023 und 33,182 Cent/kWh
im Jahr 2024 leisten. Voraussetzung dafür ist, dass die Zuordnung der Lademenge zum firmeneigenen Auto ausreichend sichergestellt ist. Ansonsten kann bis Ende 2025 ein pauschaler Kostenersatz von max. 30 € pro Monat abgabenfrei gewährt werden.
→ Der Dienstgeber kann Mitarbeitenden die Kosten für die Anschaffung und
Einrichtung einer Ladestation für ein firmeneigenes E-Fahrzeug am Wohnsitz
bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € abgabenfrei ersetzen.

Neue Grenzgängerregelung mit Deutschland

Derzeit ist bis auf eine Toleranzgrenze von 45 Tagen im Kalenderjahr ein tägliches Pendeln zwischen Arbeits- und Wohnort erforderlich, um die Lohnsteuer nur im Ansässigkeitsstaat entrichten zu können und nicht auf beide
Länder nach Tätigkeitstagen aufteilen zu müssen. Ab 2024 reicht dafür ein Arbeiten in der Grenzzone. Liegen Arbeits- und Wohnort innerhalb von 30 km von der Landesgrenze, ist Home-Office zukünftig zeitlich unbegrenzt möglich. 

Auslaufen Teuerungsprämie

Die abgabenfreie Auszahlung bis zu 3.000 € kann nur mehr bis 31.12.2023 erfolgen.

Keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung

Seit 22.7.2023 schulden Unternehmer:innen einen zu unrecht in Rechnung gestellten Steuerbetrag dann nicht, wenn die Rechnung ausschließlich an einen Endverbraucher ausgestellt wird, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.