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Standort am Wohnsitz anmelden: Was Sie wissen sollten.

Viele Gründer fragen sich, ob der Standort ihres Unternehmens am eigenen Wohnsitzangemeldet werden kann– etwa, wenn keine externe Geschäftsfläche benötigt wird oder das Unternehmen digitale Dienstleistungen anbietet. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 05.12.2024

Grundsätzlich ist eine Anmeldung am Wohnort möglich, jedoch gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Widmung und Nutzung: Der Standort muss entsprechend der Widmung genutzt werden. Möchten Sie beispielsweise  eine Werkstatt einrichten, sollten Sie prüfen, ob dies zulässig ist. Gleiches gilt für bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften.
     
  • Emissionen und Genehmigungen: Wenn von Ihrem Standort Lärm oder andere Emissionen ausgehen, kann eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich sein.
     
  • Mietobjekte und Vermieterzustimmung: Wenn Sie in einer Mietwohnung gründen möchten, sollten Sie das Vorhaben mit Ihrem Vermieterabklären. Wohnungen sind üblicherweise für private Wohnzwecke vorgesehen, und eine gewerbliche Nutzung bedarf oft einer Zustimmung.
     
  • Beruf und Privatleben: Überlegen Sie, wie Sie Berufliches und Privates trennen können, um eine klare Struktur und Erholung zu gewährleisten.

Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim Gründerservice der Wirtschaftskammer Salzburg.