Michael Eichhammer - stock.adobe.com
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Sind Pfandbeträge umsatzsteuerpflichtig?

Mehrwegpfandsysteme wie z. B. neu befüllbare Glasflaschen gelten als einheitliche, umsatzsteuerbare Leistung, bei der das Pfandgeld als Teil des Entgelts zum Zeitpunkt des Kaufs gilt.

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Aktualisiert am 27.03.2025

Das Pfandentgelt, unterliegt demselben Steuersatz wie das Hauptprodukt. Davon zu unterscheiden ist das Einwegpfand (z. B. Plastikflaschen und Aludosen), welches lediglich als Kaution fungiert. Die Einwegpfandbeträge sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die betreffende Getränkelieferung, sie stellen keine steuerbaren Umsätze dar. Die Abwicklung erfolgt über eine zentrale Stelle, die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH. Unternehmen erheben und erstatten das Pfand lediglich im Namen und auf Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH.


Um eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Pfandbetrag getrennt vom
Entgelt angeführt wird. Auf der Rechnung ist das Pfand daher separat in einer eigenen Zeile mit 0% Umsatzsteuer auszuweisen. Gleiches gilt für Registrierkassenbelege.
Ein Hinweis, dass die Pfandbeträge im Namen und auf Rechnung der EWP vereinnahmt und verausgabt werden, ist nicht erforderlich.