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Sind Kosten, die vor der offiziellen Unternehmensgründung anfallen, abzugsfähig?

In der Gründungsberatung wird häufig die Frage gestellt, ob Kosten, die vor der offiziellen Unternehmensgründunganfallen, abzugsfähig sind.

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Aktualisiert am 24.10.2024

Die Antwort lautet: Ja, diese Ausgaben sind als vorweggenommene Betriebsausgabenabzugsfähig. Voraussetzung hier für ist ein klarer Bezug zu dem später gegründeten Unternehmen, wobei die Ausgabenentsprechend veranlasst sein müssen.

Zu den abzugsfähigen Kosten zählen insbesondere:

  • Anschaffung von Wirtschaftsgütern: Käufe, die für den Betrieb notwendig sind, wie Maschinen oder Büroausstattung.
  • Fahrtkosten: Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Gründung stehen.

  • Ausbildungskosten
  • Beratungskosten
  • Ebenfalls von Bedeutung sind Einlagen: Wenn Sie vor der Gründung privat angeschaffte Wirtschaftsgüter in  Ihr Unternehmen einlegen, geschieht dies zum sogenannten Teilwert, also dem Verkehrswert. Diese Güter können anschließend im Rahmen der Abschreibungen berücksichtigt werden, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Für weiterführende Informationen zum Thema Gründung steht Ihnen das Gründerservice der Wirtschaftskammer Salzburg jederzeit zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie einen kostenlosen Beratungsterminvereinbaren, um individuelle Fragen zu klären und wertvolle Unterstützung zu erhalten.

Gründerservice der WKS