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Praxisnahe Vereinfachungen ohne Schaden für Naturschutz

Die für heute geplante Verabschiedung der Novelle zum Salzburger Naturschutzgesetz wird aus Sicht der WKS als sehr sinnvoll und erforderlich erachtet. Denn sie soll naturschutzrechtliche Verwaltungsverfahren im Sinne der Wirtschaft deutlich beschleunigen. Gleichzeitig wird der Naturschutz im Bundesland keine Einbußen erleiden.

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Aktualisiert am 18.12.2024

„Im Interesse einer Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Salzburg bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen eines funktionierenden Naturschutzes, werden die Überarbeitung der Kompetenzen und Rechte der Landesumweltanwaltschaft sowie verschiedene Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen, die auf der Vollziehung des Naturschutzgesetzes beruhen, von der Salzburger Wirtschaft begrüßt“, betont WKS-Präsident KommR Peter Buchmüller. Dies gelte insbesondere für den Entfall des Revisionsrechts der Landesumweltanwaltschaft in verschiedenen Natur- und Umweltschutzverfahren.


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