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Kann man ein ­befristetes Dienstverhältnis kündigen?

In der Praxis tritt öfters die Frage auf, ob ein befristetes Dienstverhältnis auch vor Zeitablauf gekündigt werden kann.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Befristete Dienstverhältnisse enden regulär ausschließlich durch Zeitablauf. Grundsätzlich schließen sich Befristung und Kündigung somit aus. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wäre jedoch eine vorzeitige Auflösung denkbar, eine Beendigung im beidseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich. 


Bei sachlicher Rechtfertigung kann bei längeren Befristungen für beide Seiten eine vorherige Kündbarkeit vereinbart werden. Dies muss jedoch ausdrücklich erfolgen.

Nach der Rechtsprechung ist eine Kündigung nur bei längeren Befristungen zulässig. Es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen der Dauer der Befristung und der Kündi-gungsmöglichkeit bestehen. Rechtssicherheit dürfte in dieser Frage bei einer Befristung ab sechs Monaten vorliegen. Befristungen mit einer Dauer von vier bis fünf Monaten kön-nen eine Kündigungsvereinbarung in begründeten Einzelfällen zulassen. Bei kürzeren Befristungen ist eine Kündigungsvereinbarung im Regelfall unzulässig.

Gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Kündigungster­mine und -fristen müssen selbstverständlich auch bei Kündigungen während einer Befristung eingehalten werden.

Die Sozial- und Arbeitsrechts-Expertinnen und -Experten in der WK Salzburg beraten Sie gerne zu diesem und allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.