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Kann eine Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung gefördert werden?

Gefördert werden können die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung.

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Aktualisiert am 18.03.2024

Gefördert werden können die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung. Die Förderung kann entweder der Lehrling oder der Lehrbetrieb einreichen.

Tritt der Lehrling als Förderwerber auf, so kann der Kurs zwölf Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 36 Monate nach Lehrzeitende besucht werden. Der Kursteilnehmer muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer vorweisen und es liegt eine auf den Lehrling ausgestellte Rechnung des Bildungsanbieters vor.

Förderantrag durch Lehrling

Der Förderantrag inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) ist durch den Lehrling einzubringen. Die Frist für eine mögliche Antragsstellung endet sechs Monate nach Ende des Kurses.

Reicht hingegen der Lehrbetrieb ein, werden 75% der Kurskosten exklusive Umsatzsteuer bis maximal 500 € pro Lehrling beziehungsweise maximal 5.000 € pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb gefördert. Die Frist der Einreichung endet spätestens sechs Monate nach Ende der Lehrzeit. Die geförderte Ausbildungszeit muss auf die Arbeitszeit angerechnet werden und es bedarf einer Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer. Die Frist für eine mögliche Antragsstellung endet sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme.