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Grundumlagen 2024 im Unternehmensservice Portal

Anfang Mai erhalten die Mitglieder der WKS die Vorschreibung ihrer Grundumlagen für das Jahr 2024. Bei Unternehmen mit Zugang zum USP kann diese Zustellung elektronisch erfolgen.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Der Großteil der WKS-Mitglieder erhält die Vorschreibung ihrer Grundumlagen auch heuer noch herkömmlich auf dem Postweg. Der österreichische Gesetzgeber sieht allerdings zwingend ein digitales Postfach für alle Unternehmen beim Unternehmensservice Portal – kurz USP (https://www.usp.gv.at/index.html) vor und weitet die elektronische Zustellung von Jahr zu Jahr weiter aus. Die Wirtschaftskammer Salzburg ist seit 2020 gesetzlich verpflichtet, die Vorschreibung der Grundumlage an diese digitalen Postfächer zu ermöglichen.

Dies betrifft im Übrigen auch alle Bundesbehörden und Organisationen, die mit Behördenaufgaben betraut sind (zB Sozialversicherungen); auch sie müssen Nachrichten an Unternehmen in deren digitale Postfächer senden.

Mit der Anmeldung für „FinanzOnline“ oder dem ERV (elektronischer Rechtsverkehr) erfolgte automatisch - und damit antragslos - die Aufnahme ins Teilnehmerverzeichnis für das USP.

Bei Rückfragen zum USP steht die Hotline des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung (Tel. 050 233 733). 

Bei Fragen zu Anmeldung am USP mit ID Austria: 

FAQs zur ID Austria bzw. zur App „digitales Amt“

Grundumlagenvorschreibung der Wirtschaftskammer Salzburg - WKO.at