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Gibt es eine Förderung für Lehrlinge mit Lernschwäche?

Gefördert werden der zusätzliche Berufsschulunterricht aufgrund der Wiederholung einer Berufsschulklasse, Vorbereitungskurse auf Prüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung sowie Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund).

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Aktualisiert am 14.09.2024

Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden, können diese Förderungen beantragen. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.


Was wird abgegolten?

Beim zusätzlichen Berufsschulunterricht aufgrund der Wiederholung der Berufsschulklasse werden das kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten abgegolten.

Bei den Vorbereitungskursen auf Prüfungen in der Berufsschule oder – bei Lehrlingen, die keinen positiven Berufsschulabschluss haben – auf die theoretische Lehrabschlussprüfung sowie bei den Nachhilfekursen auf Pflichtschulniveau werden 100 Prozent der Kurskosten exkl. Umsatzsteuer bis max. 3.000 € pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode abgegolten.