EU-Lieferketten-Richtlinie: Was kommt auf die Unternehmen zu?
Am 30. September, 14 bis 15.30 Uhr, informiert ein WKS-Webinar über die Auswirkungen, die die EU-Lieferketten-Richtlinie auf die heimischen Unternehmen hat.
Lesedauer: 1 Minute
Die EU-Richtlinie 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (EU-Lieferketten-RL; CSDDD-Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt sie in Kraft und muss dann innerhalb von zwei Jahren bis spätestens 26. Juli 2026 national umgesetzt werden.
Ab Veröffentlichung haben Unternehmer drei bis fünf Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: Schutz der Menschenrechte (soziale, gewerkschaftliche und arbeitsrechtliche Rechte), Schutz der Umwelt und Umweltstandards und Förderung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens.
Die Vortragenden Peter Enthofer, Leiter des Bereiches Allgemeines Unternehmensrecht in der WKS, und Christian Pauer, Referent des Bereiches Allgemeines Unternehmensrecht, informieren zu folgenden Themenschwerpunkten: Ziel der CSDDD, direkter und indirekter Anwendungsbereich (Wer ist betroffen?), Rechtsfolgen, Pflichten und zivilrechtliche Haftung (und mögliche strafrechtliche Haftung).