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Countdown für Einwegpfand läuft

Am 1. Jänner 2025 wird sich für Betriebe, die Getränke in PET-Flaschen oder Aludosen verkaufen, einiges ändern.

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Aktualisiert am 06.11.2024

Ab dem kommenden Jahr müssen Einwegpfand-Getränkeverpackungen an allen Verkaufsstellen, die an Letztverbraucher verkaufen, zurückgenommen werden. Betroffen sein können neben Supermärkten z. B. auch Bäckereien, Fleischhauereien, Tankstellen sowie Gastronomiebetriebe (Kantinen, Würstelstände etc.). Pfand ist für alle PET-Flaschen und Metalldosen mit Füllmengen von 0,1 bis 3 Liter zu entrichten. Die Produkte sind mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet. Ausgenommen sind lediglich Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte. 


Für die Umsetzung der Einwegpfand-Verordnung ist die Recycling Pfand Österreich zuständig. Deren Geschäftsführer Monika Fiala und Simon Parth sprechen von „einem wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft“. Ziel sei es, bereits im ersten Jahr eine Rücklaufquote von 80% zu erreichen. „Diese Quote soll bis 2027 auf 90% steigen. Das entspricht der EU-Vorgabe für 2029“, sagt Fiala. Sie rechnet damit, dass pro Jahr etwa 2,4 Milliarden Kunststoffflaschen und Metalldosen recycelt werden. „So wird der Kreislauf Flasche zu Flasche bzw. Dose zu Dose Realität. Zudem wird das achtlose Wegwerfen von Getränkeverpackungen in der Natur drastisch abnehmen.“

© Aleksej - stock.adobe.com Etwa 90% der Flaschen und Dosen dürften über Automaten im Lebensmittel-Einzelhandel gesammelt werden.

Übergangsregelung bis Ende 2025

Das Pfand wird einheitlich 25 Cent pro Einweg-Getränkeflasche oder -Dose betragen. Das Geld wird beim Kauf eingehoben und bei der Rückgabe refundiert. Für Getränke, die vor dem 1. April 2025 in Einwegverpackungen abgefüllt werden, gibt es eine Übergangsregelung: Sie dürfen bis Ende nächsten Jahres ohne Pfand verkauft werden. Bei einer etwaigen Rückgabe ist Vorsicht geboten, um zu verhindern, dass versehentlich Pfand ausbezahlt wird. 

Registrierung ist erforderlich

  • Die Rücknehmer der Getränkeverpackungen müssen sich ebenso wie Getränkeproduzenten und -importeure auf der Website www.recycling-pfand.at im EWP-Portal registrieren. „Das ist für die reibungslose Abholung und Abrechnung der zurückgenommenen Verpackungen notwendig“, betont Parth. 
  • Bepfandete Leergebinde können mit wenigen Ausnahmen an den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Sie müssen mit dem Pfandlogo und einem Barcode gekennzeichnet, leer, nicht zerdrückt sowie mit lesbarem Etikett versehen sein. 
  • Die Rücknahme erfolgt über einen Automaten oder manuell. Bei der Recycling Pfand Österreich geht man davon aus, dass etwa 90% der Einweg-Getränkeverpackungen über das dichte Netz an Rücknahmeautomaten im Lebensmittelhandel gesammelt werden. Die restlichen 10% dürften manuell zurückgenommen werden. 

In Supermärkten mit Automaten werden alle bepfandeten Gebinde angenommen. Bei der manuellen Rücknahme müssen die Unternehmen nur jene Getränkeverpackungen zurücknehmen, deren Packstoff und Füllmenge den dort verkauften Produkten entsprechen. „Wenn etwa eine Bäckerei ausschließlich Getränke einer bestimmten Marke in 0,5-Liter-PET-Flaschen verkauft, nimmt sie nur diese Art von Flaschen zurück – allerdings auch von anderen Marken, nicht aber Aludosen. Darüber hinaus ist nur eine dem üblichen Verkauf entsprechende Anzahl zurückzunehmen“, erklärt Fiala.

Für die Rücknahme erhalten die Betriebe eine Aufwandsentschädigung. Die sogenannte Handling Fee beträgt bei der manuellen Rückgabe 0,0288 € für PET-Flaschen und 0,0261 € für Metalldosen. Bei der Rücknahme über Automaten sind es 0,0399 € (Flaschen) bzw. 0,0372 € (Dosen). Der Abtransport der gesammelten Getränkeverpackungen erfolgt entweder durch bestehende Logistikpartner wie etwa Getränke- und Lebensmittelgroßhändler, oder sie wird von der Recycling Pfand Österreich organisiert.