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Bis wann ist die NIS-2-Richtlinie in Österreich ­umzusetzen?

Die Nachfolgeregelung für die NIS-Richtlinie 2016/1148 soll eine Stärkung der Cyber-sicherheit sowie insgesamt ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU herbeiführen, indem sie ein einheitliches Sicherheitsniveau für Netzwerke und Informationssysteme kritischer und sensibler Infrastrukturen in den Mitgliedsländern schafft.

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Aktualisiert am 06.11.2024

Die erste NIS-Richtlinie 2016/1148 trat bereits vor sechseinhalb Jahren in Kraft. Mit dieser beschloss die EU erstmals umfassende Regelungen für Cybersicherheit für Betreiber wesentlicher Dienste und bestimmte Anbieter digitaler Dienste. In Österreich erfolgte die Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) sowie die NIS-Verordnung.

Neuerungen durch die NIS-2-Richtlinie

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung steigen auch das Risiko und die Bedrohungen durch Cyberangriffe. Vor diesem Hintergrund stellt die NIS-2-Richtlinie höhere Sicherheitsanforderungen an die Unternehmen und sieht zugleich strengere Sanktionsbestimmungen vor. Sie ist in Österreich bis 17.10.2024 umzusetzen. 
Die neue Richtlinie soll eine raschere, besser koordinierte Reaktion auf Cyberkrisen auf nationaler wie auf EU-Ebene ermöglichen.