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Abschaffung der Vergnügungssteuer längst überfällig

Die Abschaffung der Vergnügungssteuer ist eine langjährige Forderung der WKS. Obwohl sie in einigen Bundesländern schon längst aufgehoben wurde, wird sie in manchen Salzburger Gemeinden und Städten immer noch eingehoben. Nun soll sie ab Jahresbeginn 2025 in der Stadt Salzburg Geschichte sein.

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Aktualisiert am 07.08.2024

„Wir begrüßen das Vorhaben von Bürgermeister Auinger, für das die Wirtschaftskammer seit Jahren gekämpft hat“, betonen die Obfrau der Freizeit- und Sportbetriebe, Inez Reichl-De Hoogh, und der Obmann der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Manfred Stampfer. Denn diese Bagatellsteuer sei nicht mehr zeitgemäß und die Abschaffung längst überfällig. Der Verwaltungsaufwand belaste Betriebe und Gemeinden und stehe in keinem sinnvollen Verhältnis zum Ergebnis.

„Diese Bagatellsteuer müssen die betroffenen Betriebe zusätzlich zur Mehrwertsteuer entrichten. Sie sollte eigentlich schon längst der Vergangenheit angehören“, sagen Reichl-De Hoogh und Stampfer unisono. Erschwerend kommt hinzu, dass sie vor allem jene Betriebe betrifft, die schon durch die Corona-Pandemie schwer unter Druck geraten waren. 

Die rechtliche Grundlage für die Einhebung ist das Salzburger Vergnügungssteuergesetz 1998, das es Gemeinden ermöglicht, die Höhe der Steuer je nach Art der Veranstaltung festzulegen. In rund einem Drittel der Salzburger Gemeinden war das 2023 noch der Fall. „Die Einhebung der Steuer erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und die Kommunen, der sich unterm Strich nicht einmal lohnt. Denn die geringen Einnahmen rechtfertigen die Bürokratie für die Einhebung nicht. Deshalb sollte dieses Landesgesetz umgehend abgeschafft werde“, fordern Reichl-De Hoogh und Stampfer. Außerdem dürfe man sich nicht wundern, wenn Veranstalter dorthin ausweichen, wo sie diese Steuer nicht berappen müssen, geben die Obleute abschließend zu bedenken.