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Abschaffung der Vergnügungssteuer längst überfällig

Diese Bagatellsteuer ist nicht mehr zeitgemäß und belastet die Betriebe. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu den geringen Einnahmen.   

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Aktualisiert am 18.10.2023

Die Abschaffung der Vergnügungssteuer ist eine langjährige Forderung der WKS. Obwohl sie in manchen Bundesländern schon längst abgeschafft wurde, wird sie in manchen Salzburger Gemeinden und Städten immer noch eingehoben. „Diese Bagatellsteuer ist nicht mehr zeitgemäß und belastet die betroffenen Betriebe, die diese Steuer zusätzlich zur Mehrwertsteuer entrichten müssen. Sie sollte eigentlich schon längst der Vergangenheit angehören“, sagt Albert Ebner, Obmann der Sparte Tourismus in der WKS. Zur Sparte gehört die Fachgruppe der Freizeitbetriebe, deren Mitgliedsbetriebe wie Kinos und gewerbliche Veranstalter:innen besonders von dieser Steuer betroffen sind. Eine Branche, die schon durch die Corona-Pandemie schwer unter Druck geraten ist.  

Verwaltungsaufwand ist nicht zu rechtfertigen

Die rechtliche Grundlage für die Einhebung ist das Salzburger Vergnügungssteuergesetz 1998, das es Gemeinden ermöglicht, die Höhe der Steuer je nach Art der Veranstaltung festzulegen. In gut 40 Salzburger Städten und Gemeinden war das 2022 noch der Fall. „Die Einhebung der Steuer erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und die Kommunen, der sich unterm Strich nicht einmal lohnt. Denn die geringen Einnahmen rechtfertigen die Bürokratie für die Einhebung nicht. Deshalb sollte dieses Landesgesetz umgehend abgeschafft werde“, fordert Ebner. Außerdem dürfe man sich nicht wundern, wenn Veranstalter dorthin ausweichen, wo sie diese Steuer nicht bezahlen müssen, gibt der Spartenobmann abschließend zu bedenken.