„Künstliche Intelligenz im HR“ - Chancen, Herausforderungen und Praxisbeispiele
Am 14. Jänner 2025 öffnet das WIFI Salzburg seine Türen für eine Veranstaltung der Wirtschaftskammer Salzburg, bei der die Zukunft des Personalwesens im Zeichen Künstlicher Intelligenz (KI) im Mittelpunkt steht.
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Die Veranstaltung verspricht nicht nur spannende Einblicke in die Praxis, sondern beleuchtet insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, die für einen erfolgreichen und verantwortungsvollen Einsatz entscheidend sind.
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt
Die Nutzung von KI hat längst das Potenzial, traditionelle Arbeitsprozesse grundlegend zu verändern. Im HR-Management zeigt sich dies besonders eindrücklich: von automatisierten Prozessen im Recruiting über datengetriebene Analysen bis hin zur Vorhersage von Personalbedarfen. Diese Entwicklungen können Unternehmen helfen, Zeit zu sparen und Prozesse zu optimieren. Gleichzeitig eröffnen sie neue Möglichkeiten, sich an den Wettbewerb anzupassen und Personalentscheidungen auf fundierter Basis zu treffen.
Doch trotz der großen Chancen, die KI für Unternehmen bietet, werfen derartige Technologien auch rechtliche Fragen auf. Insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Diskriminierung und Arbeitsrecht gibt es noch einige Herausforderungen, die Unternehmen meistern müssen. Hier setzt die Veranstaltung der WKS an, die sowohl rechtliche Orientierung bietet als auch Einblicke in die Praxis ermöglicht.
Rechtliche Herausforderungen bei der Nutzung von KI im HR
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des KI-Einsatzes im Personalwesen. Martina Leitner, Referentin im Bereich Sozial- und Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskammer Salzburg, wird in ihrem Vortrag die verschiedenen rechtlichen Aspekte erläutern, die Unternehmen beim Einsatz von KI beachten müssen.
Der Datenschutz stellt beim Einsatz von KI im HR-Bereich eine der größten rechtlichen Hürden dar. In Europa regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Verarbeitung personenbezogener Daten, die auch für alle Unternehmen in Österreich verbindlich ist. KI-Systeme im Personalwesen arbeiten mit einer Vielzahl an sensiblen Mitarbeiterdaten – angefangen bei Bewerbungsunterlagen über Leistungsbeurteilungen bis hin zu Feedbackdaten. Wenn diese Daten in KI-Algorithmen eingespeist werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Prinzipien der DSGVO eingehalten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Transparenz gegenüber Mitarbeiter und Bewerber oder auch die Zweckbindung der Datenverarbeitung: Bewerberdaten dürfen beispielsweise nicht ohne weiteres für andere Zwecke verwendet werden, nachdem der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist. Auch das Profiling durch KI – etwa die automatisierte Erstellung von Kandidatenbewertungen – unterliegt strengen Vorgaben.
Diskriminierungsfreiheit
Die Diskriminierungsfreiheit ist ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt beim Einsatz von KI im HR. KI-Systeme basieren häufig auf großen Datenmengen, die Verzerrungen (Bias) enthalten können, beispielsweise in Bezug auf Geschlecht, Alter oder ethnische Herkunft. Wie können Unternehmen nun diese Risiken minimieren? Dies reicht von der sorgfältigen Auswahl der Trainingsdaten über regelmäßige Überprüfungen der Algorithmen bis hin zu Transparenzmaßnahmen, die sicherstellen, dass Entscheidungen überprüfbar bleiben.
Die rechtliche Grundlage bildet hier das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), das jegliche Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz verbietet. Unternehmen müssen daher spezifische Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass KI-gestützte Verfahren fair und inklusiv sind. Transparente Algorithmen und Überwachungsmechanismen sind notwendig, um das Vertrauen der Bewerber und Mitarbeiter zu gewinnen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Ein oft vernachlässigtes Thema beim Einsatz von KI im Personalwesen sind die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Diese sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) klar geregelt und erfordern die Zustimmung des Betriebsrats für bestimmte Maßnahmen, wie z. B. die Einführung von Kontrollsystemen oder automatisierten Personaldatensystemen. Im Vortag wird näher erläutert, welche Systeme zustimmungspflichtig sind und welche Rolle der Betriebsrat bei der Einführung neuer Technologien spielen sollte bzw. wie Betriebe ohne Betriebsrat in diesem Fall vorzugehen haben.
Haftungsfragen
Ein ebenfalls bedeutender rechtlicher Aspekt sind die Haftungsfragen beim Einsatz von KI. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für Entscheidungen, die von KI-Systemen getroffen werden, und können haftbar gemacht werden.
Regulierungsrahmen für KI in der EU
Der AI-Act legt fest, wie Künstliche Intelligenz in der EU reguliert werden soll. Die Verordnung enthält spezifische Anforderungen an den Einsatz von KI, insbesondere auch in Bereichen wie der Personalbewertung. Für den HR-Bereich sind insbesondere die Kategorien der risikobehafteten KI-Systeme von Interesse. Einige KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, wie beispielsweise jene zur Rekrutierung und Leistungsbewertung, könnten als hochriskante Anwendungen eingestuft werden. Wenn dies der Fall ist, unterliegt ihre Nutzung strengen Anforderungen.
Praktische Einblicke eines Technologieführers
Andreas Schnitzhofer, HR Director bei SKIDATA, wird den zweiten Teil der Veranstaltung gestalten und wertvolle Erfahrungen aus der Praxis teilen. Das Salzburger Unternehmen, das für seine innovativen Zutrittslösungen und Parkraummanagement-Systeme bekannt ist, setzt auch im Bereich Human Resources auf den gezielten Einsatz moderner Technologien. Schnitzhofer, der aus eigener Erfahrung berichten kann, wie digitale Lösungen in der Personalverwaltung angewendet werden, wird konkrete Einblicke in die Nutzung neuer Technologien im Arbeitsalltag geben. Dabei teilt er, wie SKIDATA moderne Tools in der HR-Arbeit erfolgreich integriert hat und welche Herausforderungen auf dem Weg zur Digitalisierung gemeistert werden mussten. Ziel ist es, den Teilnehmern Inspiration und praktische Anregungen zu bieten, wie sie digitale Technologien auch in ihrem eigenen Unternehmen gezielt einsetzen können.
Der Mehrwert der Veranstaltung
Neben den Vorträgen bietet die Veranstaltung den Teilnehmenden die Möglichkeit zum Austausch. In einer interaktiven Diskussion können die Herausforderungen und Chancen des KI-Einsatzes im HR gemeinsam erörtert werden. Nutzen sie auch die Chance Gelegenheit, wertvolle Kontakte zu anderen Unternehmen zu knüpfen, die sich mit ähnlichen Fragen beschäftigen.
Fazit: Chancen nutzen
Die Veranstaltung „Künstliche Intelligenz im HR“ verbindet theoretische und praktische Ansätze, um Unternehmen auf die technologischen und rechtlichen Anforderungen vorzubereiten. Sie zeigt, dass der verantwortungsvolle Einsatz von KI nicht nur rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance ist, das HR-Management zukunftsfähig zu gestalten.
Interessierte Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Möglichkeiten und Grenzen von KI im Personalwesen vertraut machen möchten, sind herzlich eingeladen, am 14. Jänner 2025 dabei zu sein. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
SKIDATA ist ein international führender Anbieter im Bereich Zutrittslösungen und -Management in den Bereichen Parking & Mobility sowie Sports & Entertainment mit Hauptsitz in Grödig bei Salzburg. Im Jahr 2023 wurde ein Rekordumsatz von 302 Millionen Euro erzielt, davon mehr als 90% außerhalb von Österreich. Gegründet im Jahr 1977, ist das Unternehmen mittlerweile mit knapp 1300 Mitarbeitenden in 24 Ländern vertreten. SKIDATA ist seit September 2024 Teil der schwedischen ASSA ABLOY Group, dem weltweiten Marktführer für Zutrittslösungen, Weltweit vertrauen führende Unternehmen und Betreiber von Flughäfen, Einkaufszentren, Städten, Bürogebäuden, Hotels, Krankenhäusern, Universitäten, Skigebieten, Stadien und Freizeitparks den sicheren, zukunftweisenden Zugangslösungen für Personen und Fahrzeuge. SKIDATA legt großen Wert darauf, dass die angebotenen Lösungen für Endkunden intuitiv bedienbar, einfach zu verwenden und sicher sind. Die integrierten Lösungskonzepte von SKIDATA helfen Kunden, ihre Betriebsabläufe zu optimieren und Einnahmen zu maximieren. |