Beschäftigung von Menschen mit Behinderung - Potenziale nutzen
WKS und NEBA-Betriebsservice informierten in einem Webinar über Vorteile und rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Lesedauer: 1 Minute
14.09.2024
Der Zugang bei der Beschäftigung von Personen mit Behinderung erscheint oft schwierig, dementsprechend groß ist die Anzahl an offenen Fragen: Was bedeutet es für mein Unternehmen, wenn Menschen mit Behinderung mitarbeiten? Was wird sich dadurch verändern und muss komplett neu gedacht werden? Welche neuen Verpflichtungen bringt es mit sich und welche Hilfestellungen und Förderungen gibt es für mein Unternehmen? Gibt es für mein Unternehmen eine Begleitung auf diesen neuen Weg?
Das Webinar „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – Potenziale nutzen“ am gab einen Einblick, wie eine inklusive Arbeitswelt in Unternehmen gelingen kann.
- Das Webinar richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die Interesse an einer inklusiven Arbeitswelt haben und mehr über das Themenfeld Arbeit & Behinderung erfahren möchten.
- Im Webinar stellte Frau Romana Oberngruber, BA das NEBA-Betriebsservice vor und informierte praxisbezogen über das kostenlose Angebot, mit Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln, vorstellen.
- Weiters gab der Leiter des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht, Dr. Lorenz Huber, einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen (Einstellpflicht, Arbeitnehmerschutz, Kündigungsschutz, etc.) geben.
- Das NEBA-Betriebsservice unterstützt Unternehmen und Betriebe aller Größen und Branchen bei allen Fragen zu Arbeit und Behinderung (Förderungen, Barrierefreiheit, Arbeitsplatzgestaltung, etc.) kostenlos aus einer Hand. Dabei werden Betriebe begleitet, wenn es darum geht, Arbeitsuchende mit Behinderungen oder Einschränkungen mit den betrieblichen Anforderungen abzugleichen. Weiters kann das NEBA-Betriebsservice bei ausgeschriebenen Stellen für Menschen mit Behinderung sein breites Netzwerk zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen
NEBA - Netzwerk berufliche Assistenz
Informationen der Arbeitsinspektion
- Informationen zum Arbeitnehmerschutz
- Informationen zum Arbeitnehmerschutz im Zusammenhang mit Behinderungen
Unterstützung durch das AMS
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Eingliederungsbeihilfe für Unternehmen
- Förderung von Lehrlingen & Lehrausbildungen
- Arbeitstraining & Arbeitserprobung » Beihilfen
Informationen der Wirtschaftskammer
- Begünstigte behinderte Arbeitnehmer: Kündigungsverfahren und sonstige Beendigungsarten
- Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen - Anfechtungsmöglichkeit und Geltendmachung von Ansprüchen
- Begünstigte behinderte Arbeitnehmer: Arbeitgeberkündigung
- Begünstigte behinderte Arbeitnehmer