Dienstverhältnisse richtig beenden - teure Fehler vermeiden
Expertentipps zur Beendigung von Dienstverhältnissen
Lesedauer: 1 Minute
Für die Beendigung eines Dienstverhältnisses sind im Arbeitsrecht verschiedene Möglichkeiten vorgesehen. Neben der Kündigung besteht z.B. die Möglichkeit einer Beendigung während der Probezeit bzw. die einvernehmliche Auflösung.
Dabei stellen sich für die Arbeitgeber oftmals rechtlich sensible Fragen. Fehler können gravierende finanzielle Auswirkungen haben.
Häufig gestellte Fragen sind zum Beispiel:
- Gilt die Probezeit in jedem Dienstverhältnis?
- Was ist bei einer einvernehmlichen Auflösung zu beachten?
- Kann ein Dienstverhältnis auch im Krankenstand beendet werden?
- Wie sieht es mit dem Konsum von Urlaub während der Kündigungsfrist aus?
- Welche Fristen und Termine sind im Falle einer Kündigung konkret einzuhalten?
- Welche Gründe sind für eine Entlassung ausreichend?
- Wie verhalte ich mich im Konfliktfall als Arbeitgeber richtig?
Die Wirtschaftskammer Salzburg widmete sich in einem Webinar der korrekten Beendigung von Dienstverhältnissen.
Die Referenten des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht, Frau Mag. Martina Leitner und Dr. Lorenz Huber, präsentierten ausgewählte rechtliche Fragestellungen und gaben konkrete Handlungsempfehlungen für die arbeitsrechtliche Praxis.
Webinar vom 15. April 2024:
Weiterführende Informationen
- Arbeitgeberkündigung
- Arbeitnehmerkündigung
- Entlassung: Broschüre mit Detailinfos
- Einvernehmliche Auflösung
- Einvernehmliche Auflösung im Krankenstand
- Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand
- Kündigung im Krankenstand
Muster
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Mutterschutz/Väterkarenz/Minderjährige)
- Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Präsenz-/Zivildiener)
- Fristlose Entlassung
- Vereinbarung eines Kündigungstermins zum 15. und letzten des Monats
- Nachrichtenloses Fernbleiben
- Wiedereinstellungsvereinbarung - Abfertigung neu