OÖ Bautechnikverordnungs-Novelle 2024 verlautbart
Einhaltung der festgelegten Mindesthygieneanforderungen betreffend die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
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14.09.2024
Die Bautechnikverordnungsnovelle 2024 dient der formalen Umsetzung von Artikel 11 Abs. 2 der EU-Richtlinie 2020/2184/EU über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch betreffend die Einhaltung der festgelegten Mindesthygieneanforderungen aus Durchführungsrechtsakten.
Die Änderungen wurden am 15. Februar 2024 im Landesgesetzblatt kundgemacht und treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Betroffen sind alle, die in Oberösterreich Bauten planen, errichten und betreiben.
Links
- LGBl. Nr. 17/2024 - Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2024
- OÖ Bautechnikverordnung 2013
- Oö. Bautechnikgesetz 2013
- OIB-Richtlinien - Ausgabe April 2019
- Richtlinie 2020/2184/EU über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch