OÖ. Aufzugsverordnung 2010 – Novelle 2019
LGBl. Nr. 11/2019
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Mit LGBl. Nr. 11/2019 wurde die Oö. Aufzugsverordnung 2010 geändert. Die neue Verordnung wurde am 31. Jänner 2019 kundgemacht und ist am 01. Februar 2019 in Kraft getreten.
Betroffen sind Unternehmen, die Aufzüge planen, errichten, überprüfen oder betreiben.
Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Aufzüge in Betriebsstätten, die dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht, dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion oder bergrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Mit der Oö. Aufzugsverordnungs-Novelle 2017 wurde der Verweis auf die Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 an die Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 angepasst. Der zuvor enthaltene Verweis auf § 11 Abs. 2 Z 1 bis 9 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 wurde demgemäß auf § 6b Abs. 2 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 umgeändert, allerdings wurden versehentlich die Ziffern 1 bis 9 nicht übernommen. Mit der Novelle 2019 (LGBl. Nr. 11/2019) ist daher insbesondere diese Unschärfe korrigiert sowie die Unterlagen bei einer Anzeige gemäß § 4 Abs. 3 Oö. Aufzugsgesetz 1998 von drei auf zwei Ausfertigungen reduziert worden.
Weitere Informationen:
Oö. Aufzugsgesetz 1998 idgF
Oö. Aufzugsverordnung 2010 idgF
Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 idgF
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 idgF
Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 idgF
Stand: 03.03.2020