Anpassungen bei harmonisierten Normen für Gebläsekonvektoren
Veröffentlichung von Fundstellen
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Die Mitgliedstaaten müssen gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG davon ausgehen, dass Gebläsekonvektoren, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahme entsprechen, auf die sich diese Normen beziehen. In Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG wird auf diese Normen verwiesen, die in Anhang VII der Richtlinie aufgeführt sind, und die harmonisierten Normen oder Teile davon gelten für Gebläsekonvektoren.
Die Fundstellen der harmonisierten Norm für Gebläsekonvektoren zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/2281, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Details siehe Durchführungsbeschluss bzw. Anhang: Tabelle
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2638 tritt am 11. Oktober 2024 in Kraft.
Der Beschluss betrifft alle Unternehmen, die oben genannte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben, sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2638 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/2281 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Luftheizungsprodukten, Kühlungsprodukten, Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren erstellten harmonisierten Normen
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Verordnung (EU) 2016/2281 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Hinblick auf Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren
- Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung