Abwrackeinrichtungen von Schiffen
Aktualisierte europäische Liste
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Die Durchführungsbeschlüsse zur Verordnung über das Recycling von Schiffen konkretisieren die dort angeführten Vorgaben. Die Liste der zugelassenen Abwrackeinrichtungen wird nun mit Durchführungsbeschluss 2024/1956/EU aktualisiert.
Genannt sind Abwrackeinrichtungen in Belgien, Dänemark, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Finnland und Vereinigtes Königreich – Nordirland.
Weitere Abwrackeinrichtungen in Drittländern sind in der Türkei, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten von Amerika.
Der Durchführungsbeschluss wurde am 17. Juli 2024 kundgemacht und tritt am 20. Juli 2024 in Kraft.
Der Beschluss betrifft Reeder, Abwrackbetriebe von Schiffen und allfällig Abfallsammler und Behandler.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1956 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen
- Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 – VO über das Recycling von Schiffen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen (Rechtsakt)
- Informationen der Europäischen Kommission zum Schiffrecycling (engl.)